Aus dem Wortlaut des Verordnungsgebers ergibt sich, dass der Verwertungsbegriff des § 12 Abs. 5 DüV nicht die Anwendung der Gärrückstände als Düngemittel umfasst. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall die Feststellungsklage einer Biogasanlagenbetreiberin abgewiesen, die damit ihre Pflicht zur sicheren Lagerung von Gärrückständen durch
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