Werden die für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung maßgebenden Tatsachen – hier bezogen auf die Schädlichkeit von anlagebedingten Stickstoffemissionen – aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nach der Genehmigungserteilung anders bewertet, handelt es sich um eine nachträgliche Änderung der Sachlage, die die Rechtmäßigkeit der
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