Die rechtliche Vaterschaft des Partners der Kindsmutter, der die Vaterschaft des Kindes anerkannt hat, kann der biologische Vater nur dann beseitigen, wenn keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater besteht. Ein bestehender Familienverband geht dem Interesse des leiblichen Vaters vor. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm
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