Die Vermehrung von Knorpelzellen zur Reimplantation beim Patienten ist als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei. Die Umsätze aus dem Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und ihre anschließende Vermehrung zur Reimplantation zu therapeutischen Zwecken sind damit von der Umsatzsteuer befreit
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