Verbunddatei „Gewalttäter Sport“

Die bundesweite Polizei-Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ hat keine ausreichende Rechtsgrundlage. Alle Betroffenen haben daher Anspruch auf Löschung ihrer Daten. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe jetzt drei Klagen stattgegeben, mit denen sich Betroffene gegen die Speicherung ihrer Daten in der

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