Die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist auch bei einer Erblindung möglich. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz können auch im Fall einer blinden Antragstellerin erfüllt sein.
In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall
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