Mit der Auslegung und Wirksamkeit einer Reallast über die Verpflichtung zur Zahlung eines sog. Grundpreises für ein Heizwerk hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Dort streiten die Parteien über Zahlungsansprüche aus einer Reallast über die Wärmeversorgung aus einem Blockheizwerk.
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