Private Blockheizkraftwerke

Mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Veräußerung von Strom aus einem von einer Privatperson betriebenen Blockheizkraftwerk befasst sich jetzt das Bundesministerium der Finanzen und reagiert mit Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass auf ein entsprechendes .

Der Bundesfinanzhof hatte in diesem Urteil entschieden, dass

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Blockheizkraftwerke

Mehrerer miteinander verbundener Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Nennleistung von zusammen mehr als 2 Megawatt können zum Zwecke einer steuerlichen Begünstigung nicht zusammen gerechnet werden, entschied jetzt der Bundesfinanzhof, auch wenn sie erst zusammen in ihrer Nennleistung über die maßgebliche

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Privater Stromerzeuger als Unternehmer

Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.

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