Einpflanzen selbst gelieferter Pflanzen

Die Lieferung von Pflanzen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, das Einpflanzen dem Regelsatz von 19%. Liefert eine Gärtnerei nicht nur die Blumen, sondern pflanzt diese bei ihren Kunden auch ein, sah die Finanzverwaltung dies bisher als einheitliches Geschäft an, dass vollständig – also auch hinsichtlich der gelieferten Pflanzen –

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Zuckermais-Garten

Im Rahmen der Feststellung des Einheitswertes ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Anbau von sogenanntem Zuckermais bewertungsrechtlich als gärtnerische Nutzung zu beurteilen. Der Anbau von Zuckermais stellt danach auch dann einen Gemüsebau im Sinne von § 40 Abs. 2, § 48a Satz 1 Nr. 2 und § 59

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Konferenzraum

Krumme Gemüse-Geschäfte – ganz legal

Zu Monatsbeginn ging es bereits durch die Prese – die Gurken-Verordnung der EU ist aufgehoben, Salatgurken (Schlangengurken) dürfen jetzt auch krumm sein. Die hämische Berichterstattung zum Monatswechsel hatte einen einfachen Hintergrund: Die Gurken-Verordnung war – wohl nicht ganz zu unrecht – zum Symbol des bürokratischen Übereifers der Brüsseler Bürokratie geworden.

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LKW-Maut

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte sich jetzt in zwei Verfahren mit der seit dem 1. Januar 2005 geltende LKW-Maut zu befassen. Nach Auffassung des OVG ist die LKW-Maut grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden ist. Das derzeitige Mautberechnungssystem führe jedoch im Einzelfall dazu, dass – wenngleich in geringem Umfang

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Osterzeit – rechtlich gesehen

Warum ist Karfreitag eigentlich ein Feiertag? Und Ostermontag? Rechtlich gesehen ist die Antwort einfach: weil es im Gesetz steht. Genauer gesagt in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen etwa im Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG NW). Dort ist in § 2 Absatz 1 FeiertG NW bestimmt: Feiertage sind:

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Archiv

LKW-Samstags-Fahrverbote zur Ferienreisezeitzeit

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot in der Zeit vom 1. Juli 2007 bis 31. August 2007 an allen Samstagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils

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Ladenöffnungsgesetz NRW

Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute das „Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)“ beschlossen. Nach Ausfertigung und Verkündung im NRW-Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz voraussichtlich am Dienstag, 21.11.2006, in Kraft. Möglich wurde die neue Regelung durch die Föderalismusreform, mit der die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder überging.

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Büroklammer

Ladenöffnungszeiten in NRW

Nachdem die Föderalismusreform die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten vom Bund auf die Länder verlagert hat, legt nun Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland den Entwurf eines eigenen Ladenöffnungsgesetzes vor. Der Gesetzentwurf sieht eine weitgehende Liberalisierung der Öffnungszeiten für NRW vor.Die Kernpunkte der Neuregelung:

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