Die Lieferung von Pflanzen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, das Einpflanzen dem Regelsatz von 19%. Liefert eine Gärtnerei nicht nur die Blumen, sondern pflanzt diese bei ihren Kunden auch ein, sah die Finanzverwaltung dies bisher als einheitliches Geschäft an, dass vollständig – also auch hinsichtlich der gelieferten Pflanzen –
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