Wird zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, ist diese nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungsverfügung inzident gerichtlich überprüfbar, sondern auch isoliert angreifbar. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren entschieden und gleichzeitig den anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz aufgehoben.
Lesen