Stethoskop

Die Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten

Wird zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, ist diese nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhe­setzungsverfügung inzident gerichtlich überprüfbar, sondern auch isoliert angreifbar.

So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren

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Blutprobe und Richtervorbehalt

Eine Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, eine unter Verletzung des Richtervorbehaltes von § 81a Abs. 2 StPO gewonnene Blutprobe unterliege einem Beweisverwertungsverbot, ist nicht zulässig erhoben, wenn nichts dazu mitgeteilt wird, ob der Beschuldigte in die Blutentnahme eingewilligt hatte.

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Richtervorbehalt und Blutprobe

Die ohne Hinzuziehung eines Richters getroffene Anordnung eines Polizeibeamten, bei einem Beschuldigten eine Blutprobe zu entnehmen, führt jedenfalls dann zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn der Polizeibeamte keinen Richter eingeschaltet hatte, weil dies in einer allgemeinen innerdienstlichen Weisung so vorgesehen war.

Eine

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Die Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

Für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts ist weder im Straßenverkehrsgesetz noch in der Fahrerlaubnis-Verordnung ein ausdrückliches Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen bestimmt. Die Fahrerlaubnisbehörde darf daher im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern

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Blutproben bei Autofahrern – nicht ohne Richter

Blutproben bei Autofahrern dürfen grundsätzlich nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses entnommen werden, ansonsten sind sie im nachfolgenden Strafverfahren oder Bußgeldverfahren nicht verwertbar. Mit dieser Begründung wurde jetzt ein Autofahrer trotz Fahrens unter Haschischeinfluss vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht freigesprochen.

Bei einer allgemeinen

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