Schwule Blutspender

Der Ausschluss von der Blutspende für Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, kann nach einem jetzt verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Unino im Hinblick auf die in dem betreffenden Mitgliedstaat herrschende Situation gerechtfertigt sein. Hierfür muss aber feststehen,

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Blutspendedienst

Der bloße Hinweis in der Werbung eines Blutspendedienstes, dass den Spendern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann, die sich am unmittelbaren Aufwand orientiert (§ 10 Satz 2 Transfusionsgesetz), verstößt nicht gegen das Werbeverbot nach § 7 Abs. 3 HWG.

Bundesgerichtshof, Urteil

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