Die Hangsicherung bei Eigentumsaufgabe

Ein vormaliger Eigentümer eines Hanggrundstücks kann ungeachtet der zwischenzeitlichen Eigentumsaufgabe als Zustandsverantwortlicher dazu verpflichtet werden, Sofortmaßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Hanges durchzuführen, damit ein erneuter Hangrutsch verhindert werden kann.

So das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Hanggrundstücks

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