Münsterland

Der Bodenschutzvereins als Naturschutzvereinigung

Eine Vereinigung, die sich nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich auf den Schutz nur eines Naturgutes – wie hier des Bodens – im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG konzentriert, kann – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – als Naturschutzvereinigung anerkannt werden.  Voraussetzung für eine Anerkennung als Naturschutzvereinigung gemäß

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Münsterland

Ein Bodenschutzverein ist keine Naturschutzvereinigung

Die Anerkennung einer Umweltvereinigung auch als Naturschutzvereinigung setzt voraus, dass nach dem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Vereinigung die Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege überwiegt. Daher besteht für einen Bodenschutzverein kein Anspruch auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall erkannte das Umweltbundesamt den klagenden

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Der Feuerwehreinsatz – und die Amtshaftung

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell den Haftungsmaßstab zu klären, der bei einem Feuerwehreinsatz bei der Brandbekämpfung gilt: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus dem Badischen: Geklagt hatte die Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem sich das Auslieferungslager und das Verwaltungsgebäude eines Handelsunternehmens befanden. Am Abend des 8. Februar 2010 brach

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Die Hangsicherung bei Eigentumsaufgabe

Ein vormaliger Eigentümer eines Hanggrundstücks kann ungeachtet der zwischenzeitlichen Eigentumsaufgabe als Zustandsverantwortlicher dazu verpflichtet werden, Sofortmaßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Hanges durchzuführen, damit ein erneuter Hangrutsch verhindert werden kann. So das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Hanggrundstücks in Vallendar, das von der ehemaligen Eigentümerin gegen einen erneuten

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Verhandlungstisch

Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs

Der Beginn der Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4, 2. Alt. BBodSchG setzt die Beendigung der gesamten im Einzelfall erforderlichen beziehungsweise angeordneten Maßnahmen voraus. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war die Beklagte als frühere Betreiberin der Tankstelle auf dem betroffenen Grundstück dem Kläger

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Gewährleistung für ehemalige Tankstellengrundstücke

Werden bei dem Verkauf eines ehemaligen Tankstellengrundstücks die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, hindert sich nicht eine Inspruchnahme des Verkäufers im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs für Ansprüche nach dem Bodenschutzgesetz. Dies auch dann nicht, wenn zum Zeitpunkt des Verkaufes das Bodenschutzgesetz noch gar nicht galt. In einem vom Landgericht Coburg entschiedenen Fall verkaufte

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Bodenkontamination – und doch kein Anspruch?

In die Abwägung, ob ein Anspruch wegen einer Bodenkontamination nach § 275 Abs. 2 oder § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen ist, müssen mögliche Ansprüche Dritter einbezogen werden. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in dem Fall einer Bodenverunreinigung mit PFT: In diesem Fall ist der Mieter Störer im

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Rückstellung und Teilwertabschreibung für Sanierungsverpflichtungen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in den Fällen, in denen die zuständige Behörde von der Schadstoffbelastung eines Grundstückes und der dadurch bedingten Sanierungsverpflichtung Kenntnis erlangt, ernsthaft mit der Inanspruchnahme aus dieser Verpflichtung gerechnet werden müsse. Eine mögliche Teilwertabschreibung ist, so der Bundesfinanzhof, in diesem Fall unabhängig von der Bildung einer

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Verursachervermutung bei Umweltverschmutzungen

Bei Betreibern, die über Anlagen in der Nähe eines verschmutzten Gebiets verfügen, kann vermutet werden, dass sie für die Verschmutzung verantwortlich sind, entschied jetzt der Gerichtshof der Euorpäischen Union in Luxemburg. Außerdem dürfen die nationalen Behörden die Ausübung des Rechts der Betreiber auf Nutzung ihrer Grundstücke davon abhängig machen, dass

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Haftung der Konzernmutter für Bodenverunreinigungen

Für Bodenverunreinigungen durch ein Tanklager haftet nicht nur das jeweils verantwortliche Lagerunternehmen, sondern nach Ansicht zumindest des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auch dessen Konzernmutter. So hat das Verwaltungsgericht gestern die Klage der Wacker Chemie AG gegen einen Leistungsbescheid abgewiesen, mit dem sie von der Stadt Düsseldorf zu den Kosten für die Sanierungsplanung

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Bodensanierung anläßlich des Grundstückskaufs

Ist Gegenstand des Erwerbs ein mit Altlasten kontaminiertes Grundstück und verpflichtet sich der Erwerber im Grundstückskaufvertrag zu dessen Sanierung, gehören die entstandenen Kosten nicht zur Gegenleistung, wenn bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch keine Sanierungsverfügung an den Veräußerer ergangen war. Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. März 2009 II R 62/06

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Geschäftsführerhaftung für Umweltschäden

Die Haftung für Bodenverseuchungen trifft im Regelfall die Verursacher, evtl. auch die Grundstückseigentümer. Doch es kann auch den Geschäftsführer der schadensverursachenden GmbH persönlich treffen, wie sich jetzt in 21 vom Verwaltungsgericht Arnsberg entschiedenen Verfahren zeigte. In den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg ging es um vom Landrat des Hochsauerlandkreises eingeleitete

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