Alles korrekt beim 2. Telekom-Börsengang?

Der Bundesgerichtshof hat jetzt über die Rechtsbeschwerden von Anlegern und die Anschlussrechtsbeschwerde der Deutschen Telekom AG gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 03.07.2013 nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Telekom-Verfahren zum „zweiten Börsengang“ entschieden und Prospektfehler der Deutschen

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Der 2. Börsengang der Telekom

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem weiteren Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom einen Musterentscheid erlassen und damit über die mit dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.11.2006 zur Entscheidung bestimmten Tatsachen- und

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Telekom-Börsengang und US-Sammelklage

Die Deutsche Telekom AG kann von der Bundesrepublik Deutschland und der Kreditanstalt für Wiederaufbau keinen Ersatz für die auf die US-Sammelklage gezahlte Vergleichssumme verlangen. Das Oberlandesgericht Köln wies jetzt die Klage der Deutschen Telekom AG gegen die Bundesrepublik Deutschland und

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Mehrzuteilungsoption beim Börsengang

Eine Mehrzuteilungsoption (sog. Greenshoe-Option) kann den Konsortialbanken bei einem Börsengang nicht nur im Wege der sog. Aktienleihe durch Altaktionäre, sondern, wie der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt hat, gleichermaßen von der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung eingeräumt werden.

Die Beschaffung der für eine

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