Marktmanipulation per Börsenbrief – und die Informationsdeliktshaftung nach § 826 BGB

Bewusste Fehlinformationen eines Börseninformationsdiensten können eine Informationsdeliktshaftung nach § 826 BGB begründen. Allerdings begründen Schaden und Gesetzesverstoß allein die Annahme der Sittenwidrigkeit noch nicht. Die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens muss sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben. Erforderlich ist mithin

Lesen

Marktmanipulation per Börsenbrief – Einwirkung auf den Börsenpreis und die sonstigen Täuschungshandlungen

Das Tatbestandsmerkmal „sonstige Täuschungshandlungen“ im Sinne des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG entspricht bei einer am Inhalt der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) sowie der Durchführungsrichtlinie 2003/124/EG vom 22.12 2003 orientierten Auslegung dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.

Lesen

Veräußerungsgewinn beim Aktientausch – und die Berücksichtigung eines gefallenen Börsenkurses

Soweit die tatsächlich erhaltene Gegenleistung nicht in Geld, sondern in Sachgütern besteht, ist der Veräußerungspreis mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Bewertung kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Gegenleistungspflicht an, wenn diese von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns abweichen. Eine Veränderung der

Lesen

Börsenkursmanipulationen – und der Wertersatzverfall

Bei einer Marktmanipulation durch tateinheitlich begangene, alsbald aufeinanderfolgende Verkaufs- und Rückkaufsgeschäfte unterliegt nur der einfache Wert der Wertpapiere dem Verfall. Das im Verfallsrecht geltende Bruttoprinzip steht dem nicht entgegen. Wird Wertersatzverfall nach § 73a Satz 1 StGB angeordnet, richtet sich die Höhe des Verfallsbetrags regelmäßig nach dem Wert des Verfallsgegenstands

Lesen