Mit einem Löschungsbegehren gegen eine Auskunftei wegen missverständlicher Bonitätsauskunft bei nach Vollstreckungsbescheid ausgeglichener Forderung hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. Und verneinte einen Löschungsanspruch:
Der Klägerin ist zwar zuzugeben, dass die gewählte Formulierung, dass die „Vertragsbeziehung inzwischen beendet
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