Auch feststellende Verwaltungsakte – wie etwa die Feststellung des Erlöschens einer Betriebsgenehmigung – bedürfen einer Rechtsgrundlage.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Gießen der Klage einer Betreiberin einer Prostitutionsstätte in Reiskirchen stattgegeben, die sich gegen die Feststellung des Erlöschens der Erlaubnis
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