Der Braunkohletagebau im sächsischen Nochten kann uneingeschränkt fortgeführt werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag einer Nachbarin gegen die Inanspruchnahme eines ihr gehörenden Grundstücks für den Braunkohletagebau im Rahmen einer vorzeitigen Besitzeinweisung abgelehnt.
Gegenstand des Verfahrens war ein Beschluss des
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