Wer dabei stürzt, dass er einen Kinderwagen beiseiteschiebt, um an seinen Briefkasten zu gelangen, hat deswegen weder gegen die Kinderwagenbesitzerin noch gegen die Vermieterin einen Anspruch auf Schmerzensgeld. In dem hier vom Landgericht Koblenz entschiedenen Fall ging es um einen Vorfall in einem Mehrfamilienhaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler. In diesem Haus
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