Freigabe der Briefwahl

Die Freigabe der Briefwahl, also das Ermöglichen der Briefwahl ohne Angabe von Gründen bei der Europawahl ist verfassungsgemäß. Die Grundsätze der freien und geheimen Wahl sowie der Öffentlichkeit der Wahl werden hierdurch nicht verletzt. Mit dieser Begründung hat jetzt das

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