Die Satzung einer gesetzlichen Krankenkasse darf keine Bestimmungen enthalten, die den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen. Das ist jedoch der Fall, wenn die zusätzlichen Leistungen nicht lediglich eine Weiterentwicklung der Regelversorgung beinhalten, sondern neue Leistungen darstellen.
Mit dieser Begründung hat
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