Zuschuss für eine Brille?

Die Satzung einer gesetzlichen Krankenkasse darf keine Bestimmungen enthalten, die den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen. Das ist jedoch der Fall, wenn die zusätzlichen Leistungen nicht lediglich eine Weiterentwicklung der Regelversorgung beinhalten, sondern neue Leistungen darstellen.

Mit dieser Begründung hat

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Büroklammer

Die kostenlose Armani-Zweitbrille

Das Angebot einer kostenlosen Zweitbrille als Einstärken- oder Sonnenbrille bei dem Kauf einer Brille mit einem Mindestauftragswert fällt unter das Zuwendungsverbot gem. § 7 Abs. 1 HWG, wenn die Kostenlosigkeit der Zweitbrille blickfangmäßig durch die Aussage „ZWEI FÜR EINS: Beim

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