Gibt sich ein Anleger beim Handel mit CFDs (Contract For Difference) geenüber dem Finanzdienstleistungsunternehmen als erfahren und risikofreudig aus, besteht kein Anspuch auf Schadensersatz wegen verlustbringender Anlagegeschäfte. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Anlegers zurückgewiesen, der von seinem Dienstleistungsunternehmen und von
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