Die Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht geändert und nunmehr entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft nicht Unternehmer sein kann. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor.

Im hier entschiedenen Streitfall

Artikel lesen