Nur wenn eine dauernde Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder regelmäßige und erhebliche Ausfallzeiten über Jahre hinweg überwiegend wahrscheinlich sind, kann eine Person für den Polizeidienst untauglich sein. Da es keine ausreichenden Daten über das Risiko von Brustimplantaten gibt,
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