Spritze

Keine staatliche Hilfe zum Suizid

Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Eilverfahren dazu verpflichtet wird, ihnen eine Erlaubnis zum Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung zu erteilen.

Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Kein Pentobarbital zur Selbsttötung

Auch schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung.

So hat das Verwaltungsgericht Köln aktuell drei gegen die Bundesrepublik gerichteten und auf die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital zielende Klagen

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Durchsuchung – und die Verhältnismäßigkeitsprüfung

Bei der Anordnung einer Durchsuchung ist eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen und beim Vorliegen besonderer Umstände die Verhältnismäßigkeit differenziert zu begründen.

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Herstellung von Amphetamin

Bei der als Handeltreiben zu bewertenden Herstellung von Betäubungsmitteln zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt sich die nicht ge- ringe Menge i.S.v. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nach der Menge, die letztlich er- zielt und veräußert werden soll.

Demgegenüber kommt

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