ADB-BINACA (Künstliches Cannabinoid)

"ADB-BINACA" – und die nicht geringe Menge

Die nicht geringe Menge des synthetischen Cannabinoids „ADB-BINACA“ (andere Trivialnamen „ADB-BUTINACA“ oder „ADMB-BINACA“) beginnt bei einem Gramm Wirkstoffmenge.

Für die Bestimmung der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels gilt:

Der Grenzwert ist stets in Abhängigkeit von dessen konkreter Wirkungsweise und Intensität

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Cannabis

Cannabis – zum Handel und zum Eigenkonsum

Hat der Täter vorrätig gehaltenes Cannabis teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung und teilweise für den Eigenkonsum bestimmt, scheidet ein Schuldspruch wegen Besitzes von Cannabis neben dem Handelsdelikt unter konkurrenzrechtlichen Gesichtspunkten aus, wenn die Eigenkonsummenge für sich gesehen keine der die Strafbarkeit

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Einmal kiffen – und der Führerschein

Der erstmalige Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals

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Cannabis

Bandenmäßiges Handeln

Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen.

Mitglied einer Bande kann auch sein,

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Die Strafbarkeit der provozierten Tat

Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend entgegen. Im Falle einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation bleibt eine Verurteilung wegen der provozierten Tat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich möglich, wenn eine ausreichende Kompensation im gerichtlichen Verfahren

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Die Hanfpflanze im Maisfeld

Auch bezüglich der auf einem Maisfeld aufwachsenden Hanfpflanzen, die noch nicht geerntet waren, besteht auch eine Strafbarkeit des Züchters wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG).

Hinsichtlich dieser Betäubungsmittel besteht ein von

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Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, wobei verschiedene Betätigungen, die auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen, eine tatbestandliche Bewertungseinheit bilden.

Dem

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