Die Verurteilung des Münchener „Cannabis-Arztes“ ist rechtskräftig. Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in einer Vielzahl von Fällen u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts stellte der Angeklagte in der Zeit von März 2017
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