Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Buchauszug für den Handelsvertreter

Eine klare, geordnete und übersichtliche Form der Darstellung sämtlicher relevanten Geschäftsvorfälle in einem Buchauszug im Sinne von § 87c Abs. 2 HGB kann dadurch erreicht werden, dass einer Aufstellung Abdrucke von Auftrags- und Rechnungsunterlagen beigefügt werden, die ohne Schwierigkeiten zugeordnet

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Bundesverwaltungsgericht

Handelsvertreter-Abrechnung II

Der Unternehmer genügt seiner ihm gegenüber seinem Handelsvertreter obliegenden Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszugs nach Ansicht des BGH nicht bereits dadurch, dass er dem Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit den Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem ermöglicht, das jeweils nur den aktuellen

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