Bundesfinanzhof (BFH)

Berufsverschwiegenheit – und die formellen Buchführungsmängel eines Rechtsanwalts

Ob das umfangreiche Schwärzen von Kontoauszügen durch einen Rechtsanwalt zur Vermeidung der Offenlegung von Mandatsverhältnissen vom Finanzamt als Umstand herangezogen werden darf, um formelle Buchführungsmängel als Grundlage einer Schätzungsbefugnis zu begründen, betrifft keine Rechtsfrage, die abstrakt beantwortet werden kann, sondern eine Frage des Einzelfalls. Mit dieser Begründung wies jetzt der

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Buchführungsmängel – und die Schätzung bei der Umsatzsteuer

Es ist für den Bundesfinanzhof nicht ernstlich zweifelhaft, dass auch bei der Umsatzsteuer im Falle von Verstößen des Steuerpflichtigen gegen die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG und bei sonstigen Buchführungsmängeln das Finanzamt zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen befugt sein kann. Diese Schätzungsbefugnis steht in Einklang mit dem Unionsrecht. Nach § 69

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Maßgeblichkeit ausländischer Buchführungspflichten im deutschen Besteuerungsverfahren

„Andere Gesetze“ i.S. des § 140 AO können auch ausländische Rechtsnormen sein. Eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts ist daher im Inland nach § 140 AO i.V.m. ihrer Buchführungspflicht aus liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig. Eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen ist mithin zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen)

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GoBD – Infos & Regeln für Unternehmer

Die GoBD umfassen die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Unterlagen und Aufzeichnungen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Zusammen lösen die Regelungen die Vorschriften der GoBS und der GDPdU ab. Die GoBD beinhalten gemäß dieser Definition Richtlinien und Kriterien, die Unternehmen bei ihrer elektronischen Buchführung einhalten müssen.

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Umsatzsteuervoranmeldung vom Buchhalter

Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt. Buchhalter sind mithin in keinem Fall zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt. Nach § 80 Abs. 5 AO sind Bevollmächtigte und Beistände zurückzuweisen, wenn sie

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Wareneingangsbücher für Analphabeten

Die Verpflichtung zur Aufzeichnung des Wareneingangs gilt auch dann, wenn der Unternehmer des Lesens und Schreibens nicht mächtig war. § 143 Abs. 1 AO sieht bereits von seinem Wortlaut her keine Ausnahme vor. Vielmehr verlangt die Norm die Aufzeichnung des Wareneingangs von allen gewerblichen Unternehmern. Ausgehend vom Sinn und Zweck

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Kassenbuchführung per Excel-Liste

Eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung liegt nicht vor, wenn die Aufzeichnungen erst am Monatsende und mit Hilfe eines handelsüblichen Excel-Programms erstellt werden. Denn eine Nachvollziehbarkeit des ursprünglichen Inhalts einer erfolgten Buchung ist bei durchgeführten Änderungen nicht mehr durch die Aufzeichnungen selbst gegeben. Nach § 162 AO hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu

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Schätzung durch Zeitreihenvergleich – trotz formell ordnungsmäßigen Aufzeichnungen?

Bei formell ordnungsmäßigen Aufzeichnungen ist eine Schätzung durch Zeitreihenvergleich nicht zulässig. Materielle Mängel der Buchführung können in diesem Fall weder durch einen vom Prüfer durchgeführten Zeitreihenvergleich noch durch eine „Warenbestands-Trendentwicklung“ nachgewiesen werden. Nach § 162 Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 AO ist das Finanzamt -und über § 96 Abs.

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Mobiler Buchhaltungsservice

Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen sind gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 StBerG berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich als Buchhalter zu bezeichnen. Ihnen ist es nach § 8 Abs. 4 Satz 1 StBerG nicht verboten, eine andere Bezeichnung als die des Buchhalters zu verwenden. Die

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Buchführungsmängel – und der Schätzungsbescheid

Die Grundsätze der Schätzungen sind in der Rechtsprechung geklärt. Die gewonnenen Schätzergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Deshalb sind alle möglichen Anhaltspunkte, u.a. auch das Vorbringen des Steuerpflichtigen oder eine an sich fehlerhafte Buchführung zu beachten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Rahmen des der Finanzbehörde Zumutbaren die

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Karneval – der Freund der Taxis und der Steuerfahndung

In einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Köln stritt sich eine Taxi-Unternehmerin mit dem Finanzamt nach einer Steuerfahndungsprüfung über die Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen. In ihrem Bericht traf die Fahndungsprüferin folgende Feststellungen: Die Unternehmerin verfügte über drei Taxi-Konzessionen, die sie samt Fahrzeugen im Januar 2009 erworben hatte. Die Taxen seien mit angestellten

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Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln

Die Finanzbehörde hat die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO). Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichende Aufklärung zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versicherung an Eides statt verweigert oder

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Beanstandung der Buchführung wegen Chi-Test

Um die Buchführung zu beanstanden, reichen Auffälligkeiten beim „Chi-Test“ allein nicht aus. Treten bei einer Buchführung keine weiteren Mängel auf als Auffälligkeiten beim sogenannten Chi-Test, liegt nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kein Grund zur Beanstandung vor, der zur Schätzung eines höheren Umsatzes und Gewinns berechtigt. Im Streitfall fand im

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Verwerfen einer formell ordnungsgemäßen Buchführung

Ergibt die Würdigung des Sachverhalts, dass die formell ordnungsmäßige Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganz oder teilweise sachlich unrichtig ist, so kann das Ergebnis dieser Buchführung ganz oder teilweise verworfen werden. Zwar sind der Besteuerung grundsätzlich die Buchführung und die Aufzeichnungen eines Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140

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Buchführungspflicht wegen Auslandsumsätzen

Gewerbliche Unternehmer, deren Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze die Grenze von 500 000 Euro im Kalenderjahr übersteigen sind gemäß § 141 AO selbst dann zur Buchführung und zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet, wenn sie nach den sonstigen gesetzlichen Regelung nicht der Buchführungspflicht unterliegen würden. Diese für die Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze

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Zugriff des Finanzamts auf datenverarbeitungsgestützte Buchführung

In zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof jetzt dazu Stellung genommen, in welchem Umfang die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen auf die mit Hilfe von Datenverarbeitungssystemen geführte Buchhaltung des Steuerpflichtigen zugreifen darf. Eine Aktiengesellschaft hatte bestimmte Einzelkonten ihrer EDV-gestützen Finanzbuchhaltung gegen den Zugriff durch die Prüfer gesperrt, weil eine Prüfung

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