Die vom Fahrlehrer entsorgten Unterlagen

Ein Fahrlehrer hat eine branchenspezifische Aufzeichnungspflicht nach § 18 Fahrlehrergesetz (FahrlG), die nach § 140 AO zugleich auch eine steuerrechtliche Pflicht ist. Bewahrt ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen nicht für das Finanzamt auf, ist seine Buchführung nicht ordnungsgemäß und rechtfertigt eine

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Umsatzbesteuerung der freien Berufe

Eine Steuerberatungs-GmbH darf ihre Umsätze nicht der Istbesteuerung unterwerfen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass eine Steuerberatungs-GmbH ihre buchführungspflichtigen Umsätzen nicht nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) gemäß § 20 UStG versteuern darf. Die Umsätze müssen deshalb nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) bereits vor

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