Leasingraten – und ihre Verjährung

Die Verjährung des Anspruchs des Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten ist gemäß § 205 BGB während eines auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Rechtsstreits des Leasingnehmers, dem – leasingtypisch – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung im Rahmen des Leasingvertrages kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und

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Regierungsviertel

Der Ausgleichsanspruch des Ausfallbürgen

Befriedigt der im Verhältnis zum Regelbürgen nur subsidiär haftende Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, so steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu, der selbständig neben die kraft Gesetzes mit der Hauptforderung auf den Ausfallbürgen übergehende Bürgschaftsforderung gegen den

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