Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht pp.

Abstimmungsprüfungsverfahren nach der Durchführung von Bürgerentscheiden – und der Rechtsschutz

Die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens können sich nicht auf Art.19 Abs. 4 GG berufen; und soweit sie als natürliche Personen  vorgehen, fehlt es ihnen an einem entsprechenden subjektiven öffentlichen Recht. In der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer, Vertretungsberechtigte zweier kommunaler Bürgerbegehren im Sinne von § 16g Abs.

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Das Bürgerbegehren im Bauplanungsrecht – und die Rechtsposition der Vertrauensleute

Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens können sich als in einer Art organschaftlichem Verhältnis zur betreffenden Gemeinde stehende „Amtswalter“ nicht auf Art.19 Abs. 4 GG berufen. Auch das hessische Kommunalrecht räumt den Vertrauensleuten im Übrigen keine Rechtsposition ein. Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens – und die Rechtsschutzgarantie Abs. 4 GG garantiert dem Einzelnen bei Rechtsverletzungen

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Der Wahlkampf des Bürgermeisters gegen den Bürgerentscheid

Der Oberbürgermeister von Bonn darf sich zum aktuellen Bürgerentscheid äußern. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag des Bürgerbegehrens „Kurfürstenbad bleibt!“ gegen die Bundesstadt Bonn abgelehnt. In der Bundesstadt Bonn besteht bis Freitag, 21. April 2017, 24.00 Uhr, die Möglichkeit, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Frage „Soll das Kurfürstenbad erhalten,

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„Stuttgart 21“ – und das Bürgerbegehren zum Ausstieg

Die Mitfinanzierung des Projekts „Stuttgart 21“ durch die Landeshauptstadt Stuttgart verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Das Bürgerbegehren, mit dem ein Bürgerentscheid über den Ausstieg der Landeshauptstadt aus ihren vertraglichen Finanzierungsverpflichtungen erreicht werden sollte, ist daher nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist über mehrere zwischen 1995 und 2009

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Bürgerbegehrung in Bayern – und die dort wohnenden EU-Unionsbürger

Unionsbürgern muss nicht die Teilnahme an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Bayern ermöglicht werden. InhaltsübersichtUnions- und bundesrechtliche GrundlagenRechtsentwicklung in BayernPopularklage vor dem Bayerischen VerfassungsgerichtshofDie Enscheidung des BundesverfassungsgerichtsVerfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eines LandesverfassungsgerichtsBeschwerdebefugnisPrüfungsmaßstab bei Entscheidungen der LandesverfassungsgerichteWillkürverbot, Art. 3 Abs. 1 GGRechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GGAnhörungsrüge und gesetzlicher Richter, Art.

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Neubau eines Gemeindehauses auf dem Domplatz in Worms

Ein angestrebtes Bürgerbegehren und ein erfolgreicher Bürgerentscheid können keinen Einfluss auf das Baugenehmigungsverfahren einer Domgemeinde haben. Und damit fehlt es an einem für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderlichen Sicherungsgrund. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem die Vertreter des Bürgerbegehrens „Freier Blick auf

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Die Abwahl eines Bürgermeisters

Nach der Sächsischen Gemeindeordnung kann der von den Bürgern einer Gemeinde gewählte Bürgermeister nur von diesen vorzeitig abgewählt werden. Dazu bedarf es eines auf die Abwahl gerichtetes Bürgerbegehren. An die Formulierung eines Bürgerbegehrens als Ausdruck direkter Demokratie dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Das Ziel des Begehrens, nämlich die beabsichtigte

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Die Zielrichtung eines Bürgerbegehrens

Um festzustellen, was das Ziel eines Bürgerbegehrens ist, ist nicht allein der Wortlaut der Frage entscheidend. Richtet sich das Bürgerbegehren nach seiner Zielrichtung gegen die vorgesehene Bauleitplanung, ist das Bürgerbegehren unzulässig. Denn in diese dem Gemeinderat obliegende Planungshoheit soll die Bürgerschaft nach dem Willen des Landesgesetzgebers nicht unmittelbar eingreifen. So

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Die Genehmigung von Abrissarbeiten

Werden mit Abrissarbeiten auf einer Ansiedlungsfläche keine vollendeten Tatsachen geschaffen, die einen Bürgerentscheid gegen die dortige Ansiedlung eines Möbelmarktzentrums ins Leere laufen lassen, steht den Initiatoren des Bürgerbegehrens kein sicherungsfähiger Unterlassungsanspruch zu. So das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall gegen die Erteilung von Abrissgenehmigungen oder deren Vollzug auf

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Das Ziel eines Bürgerbegehrens

Verstößt das Ziel eines Bürgerbegehrens gegen die gesetzliche Pflicht, ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren zur Vergabe der Konzessionen für Stromnetz und Gasnetz durchzuführen, ist das Bürgerbegehren voraussichtlich auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet und unzulässig. So der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall, in dem es um die Zulässigkeit des

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Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens

Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens bestimmt sich nicht nach dem Wortlaut der Fragestellung, sondern nach seiner Zielrichtung. Bezieht sich ein Bürgerbegehren in Wahrheit nicht auf den Verkauf einer bestimmten Grundstücksfläche, sondern auf deren bauplanungsrechtliche Nutzbarkeit, wendet sich das Bürgerbegehren der Sache nach aber gegen eine bestimmte verbindliche Bauleitplanung, was gem. §

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Das beabsichtigte Bürgerbegehren

Erst, wenn das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens förmlich festgestellt ist, darf das betroffene Bezirksamt bis zur Durchführung des Bürgerentscheids grundsätzlich keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung mehr treffen. Die bloße Möglichkeit, dass das Bürgerbegehren zustande kommt, rechtfertigt eine Sperrwirkung nicht. So die Entscheidungdes Verwaltungsgerichts Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines von

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Das Löhner Bürgerbegehren

Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens setzt u.a. die Kongruenz zwischen der zur Entscheidung zu bringenden Frage und der gegebenen Begründung voraus. Entscheidungsfrage und Begründung müssen thematisch deckungsgleich sein; andernfalls ist für den Bürger unklar, wofür er seine Stimme abgeben soll. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden in dem hier vorliegenden Fall

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Die Rettung des Schwanenteichs

Wenn die Gemeindevertretung die Durchführung der mit einem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschließt, entfällt nach § 8b Abs. 4 S. 3 HGO der Bürgerentscheid und ist als „verbraucht“ anzusehen. Den Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens steht kommunalrechtlich kein Anspruch zur Seite, der im Wege einer einstweiligen Anordnung gesichert werden kann, wenn das Verhalten

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Kreisfusion

Ein einzelner Bürger hat ebenso wenig das Recht, Kreistagsbeschlüsse zu verhindern, wie er das Recht hat, gegen Beschlüsse dieses Gremiums direkt vorzugehen. Nur gegen die auf solchen Beschlüssen beruhenden Umsetzungsakte wie Verordnungen, Satzungen oder Verwaltungsakte ist Rechtsschutz möglich. So das Verwaltungsgericht Göttingen in dem hier vorliegenden Fall des einstweiligen Rechtsschutzantrages,

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Anspruch auf Sicherung eines beabsichtigten Bürgerbegehrens?

In Stuttgart besteht kein Anspruch auf Sicherung des beabsichtigten LBBW-Bürgerbegehrens. Die Initiatoren des beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen die vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossene Umwandlung der von ihr der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gewährten stillen Einlagen in hartes Kernkapital haben keinen Anspruch auf vorläufige Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Sie können auch

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Bürgerbegehren – und ihre Antragsfrist

Die nach einer Gemeindeordnung vorgeschriebene Antragsfrist für ein Bürgerbegehren wird nicht dadurch gehemmt, dass der Stadt die Absicht, ein Bürgerbegehren durchzuführen, zwischenzeitlich per E-Mail mitgeteilt wurde. Das ist nur dann der Fall, wenn die E-Mail eine elektronische Signatur enthält. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Antrag der Vertretungsberechtigten

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Das kassatorische Bürgerbegehren

Auch wenn sich das Bürgerbegehren als sog. „kassatorisches Bürgerbegehren“ inhaltlich auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses bezieht und damit eine gesetzliche Sechswochenfrist, innerhalb der ein Bürgerbegehren eingereicht werden muss, zu beachten ist, hat diese Frist nicht angefangen zu laufen, wenn die Beratung zu Unrecht in nichtöffentlicher Sitzung stattgefunden hat. So das

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Das Bürgerbegehren und die gemeindliche Informationsbroschüre

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Antrag von zwei Bürgern gegen die Gemeinde Efringen-Kirchen im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren bezüglich des Kalkabbaus am Isteiner Klotz als unzulässig abgelehnt. Die Antragsteller hatten beim Verwaltungsgericht beantragt, die Gemeinde im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu verpflichten, die Informationsbroschüre zum Bürgerbegehren am 14. Oktober

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Die Schließung eines Bewegungsbades

Ein beantragter gerichtlicher Eilrechtsschutz durch die Vertreter eines Bürgerbegehren, mit dem die Schließung eines Bades durch den Bürgermeister abgewendet werden soll, hat dann keinen Erfolg, wenn das Bürgerbegehren nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. So das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages gegen die Schließung des Bewegungsbades in

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Schließung eines Bürgerbüros

Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt ein Bürgerbegehren über die innere Organisation der Gemeindeverwaltung aus, zu der auch die Entscheidung über die Zusammenlegung, Abschaffung oder Einrichtung von Ämtern gehört. Damit ist auch ein Bürgerbegehren über die Frage der Schließung eines städtischen „Bürgerbüros“ unzulässig. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln in dem hier

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Ein Bürgerbegehren zur falschen Zeit

Ein Bürgerbegehren ist dann unzulässig, wenn ein dem Bürgerbegehren inhaltlich entsprechender Beschluss zum Zeitpunkt eines noch laufenden Vergabeverfahrens gertoffen werden soll; es mangelt im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gerichts an Entscheidungsreife. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Münster den Antrag des Bürgerbegehrens „Unser Warendorf – unser Stromnetz“ abgelehnt, das

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Bürgerbegehren zur Landesgartenschau 2014 in Hessen

Ist die Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens lange verstrichen und enthält es nicht den gemäß § 8 b Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme, so ist das Bürgerbegehren unzulässig. Mit dieser Begründung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem vorliegenden Fall

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Fußgängerzone für drei Monate

Der Eilantrag, ein Bürgerbegehren zuzulassen, das die probeweise Einrichtung einer Fußgängerzone in Burgdorf zum Ziel hat, ist jetzt vom Verwaltungsgericht Hannover u.a. mit der Begründung abgelehnt worden, dass das Bürgerbegehren ohnehin unzulässig ist, da ein rechtlich nicht vorgesehenes Ziel verfolgt wird. Die Stadt Burgdorf beabsichtigt, im Jahre 2012 die Bereiche

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Werbekosten für einen Bürgerentscheid

Die Werbeausgaben für eine Kampagne für einen Bürgerentscheid dürfen nicht aus Mitteln für die Fraktionsarbeit bestritten werden. In einem vom Verwaltungsgericht Darmstadt entschiedenen Verfahren begehrte die Klägerin, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen, von der beklagten Stadt die Erstattung von Kosten für die

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Bürgerbegehren und Bauleitplanung

Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist ein Bürgerentscheid über über Bauleitpläne (und damit insbesondere auch über Bebauungspläne) nicht zulässig. Dieser Ausschluss umfasst nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg aber nicht Grundsatzentscheidungen zur Gemeindeentwicklung im Vorfeld eines bauplanerischen Verfahrens, diese können daher zum Gegenstand eines Bürgerentscheids gemacht werden. So hat jetzt das Verwaltungsgericht

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Beigeordneter oder Dezernent – das ausgetrickste Bürgerbegehren

Juristische Haarspalterei contra Bürgerbegehren: Wie ein Bürgerbegehren umgangen werden kann zeigt ein aktuelles Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf: Dort wurde ein Eilantrag gegen die Besetzung einer von der Stadt Dormagen ausgeschriebenen Dezernentenstelle abgelehnt: Die Antragsteller sahen in der Einrichtung der Dezernentenstelle eine unzulässige Umgehung des von ihnen vertretenen Bürgerbegehrens, das

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Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates und das spätere Bürgerbegehren

Ein die Planung eines Vorhabens einleitender weichenstellender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats entfaltet nach dem baden-württembergischen Kommunalrecht keine Sperrwirkung gegenüber einem Bürgerbegehren in derselben Angelegenheit, wenn die Ausgestaltung des Vorhabens noch derart offen war, dass sich das Für und Wider nicht zumindest einigermaßen verlässlich beurteilen ließ. Nach § 21 Abs. 3 GemO

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Gemeindezweckverbände und Bürgerbegehren in Baden-Württemberg

Angelegenheiten von Gemeindezweckverbänden können nicht unmittelbar zum Gegenstand von Bürgerentscheiden gemacht werden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage auf Zulassung eines Bürgerentscheids über die Ansiedlung eines Logistikzentrums der Firma Boss im Gebiet „Großer Forst“ auf der Gemarkung der Stadt Nürtingen abgewiesen. Der Kläger ist einer der

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Ein Bürgerbegehren ist keine Bürgerbefragung

Ein Bürgerentscheid ist im rheinland-pfälzischen Kommunalrecht nur zu wichtigen Angelegenheiten vorgesehen und darf nur in Form einer Sachentscheidung durchgeführt werden. Eine bloße Bürgerbefragung ist danach unzulässig, auch wenn sie zu einer wichtigen Angelegenheit durchgeführt werden soll. Mit dieser Begründung beurteilte jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz ein Bürgerbegehren zur Frage einer Fusion

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Vollzug eines Bürgerentscheids in Niedersachsen

Die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens und die Bürger der Gemeinde in Niedersachsen haben nach einer aktuellen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts kein subjektives öffentliches Recht auf Vollzug des Bürgerentscheids. Die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens nach § 22b NGO können ungeachtet dessen, dass dies in Niedersachsen anders als in Bayern nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt

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