Bürgerbegehrung in Bayern – und die dort wohnenden EU-Unionsbürger

Unionsbürgern muss nicht die Teilnahme an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Bayern ermöglicht werden.

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Die Abwahl eines Bürgermeisters

Nach der Sächsischen Gemeindeordnung kann der von den Bürgern einer Gemeinde gewählte Bürgermeister nur von diesen vorzeitig abgewählt werden. Dazu bedarf es eines auf die Abwahl gerichtetes Bürgerbegehren. An die Formulierung eines Bürgerbegehrens als Ausdruck direkter Demokratie dürfen keine übertriebenen

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Die Zielrichtung eines Bürgerbegehrens

Um festzustellen, was das Ziel eines Bürgerbegehrens ist, ist nicht allein der Wortlaut der Frage entscheidend. Richtet sich das Bürgerbegehren nach seiner Zielrichtung gegen die vorgesehene Bauleitplanung, ist das Bürgerbegehren unzulässig. Denn in diese dem Gemeinderat obliegende Planungshoheit soll die

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Die Genehmigung von Abrissarbeiten

Werden mit Abrissarbeiten auf einer Ansiedlungsfläche keine vollendeten Tatsachen geschaffen, die einen Bürgerentscheid gegen die dortige Ansiedlung eines Möbelmarktzentrums ins Leere laufen lassen, steht den Initiatoren des Bürgerbegehrens kein sicherungsfähiger Unterlassungsanspruch zu.

So das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden

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Das Ziel eines Bürgerbegehrens

Verstößt das Ziel eines Bürgerbegehrens gegen die gesetzliche Pflicht, ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren zur Vergabe der Konzessionen für Stromnetz und Gasnetz durchzuführen, ist das Bürgerbegehren voraussichtlich auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet und unzulässig.

So der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem

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Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens

Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens bestimmt sich nicht nach dem Wortlaut der Fragestellung, sondern nach seiner Zielrichtung. Bezieht sich ein Bürgerbegehren in Wahrheit nicht auf den Verkauf einer bestimmten Grundstücksfläche, sondern auf deren bauplanungsrechtliche Nutzbarkeit, wendet sich das Bürgerbegehren der Sache

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Das beabsichtigte Bürgerbegehren

Erst, wenn das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens förmlich festgestellt ist, darf das betroffene Bezirksamt bis zur Durchführung des Bürgerentscheids grundsätzlich keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung mehr treffen. Die bloße Möglichkeit, dass das Bürgerbegehren zustande kommt, rechtfertigt eine Sperrwirkung nicht.

So die

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Das Löhner Bürgerbegehren

Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens setzt u.a. die Kongruenz zwischen der zur Entscheidung zu bringenden Frage und der gegebenen Begründung voraus. Entscheidungsfrage und Begründung müssen thematisch deckungsgleich sein; andernfalls ist für den Bürger unklar, wofür er seine Stimme abgeben soll.

So

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Die Rettung des Schwanenteichs

Wenn die Gemeindevertretung die Durchführung der mit einem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschließt, entfällt nach § 8b Abs. 4 S. 3 HGO der Bürgerentscheid und ist als „verbraucht“ anzusehen. Den Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens steht kommunalrechtlich kein Anspruch zur Seite, der im

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Kreisfusion

Ein einzelner Bürger hat ebenso wenig das Recht, Kreistagsbeschlüsse zu verhindern, wie er das Recht hat, gegen Beschlüsse dieses Gremiums direkt vorzugehen. Nur gegen die auf solchen Beschlüssen beruhenden Umsetzungsakte wie Verordnungen, Satzungen oder Verwaltungsakte ist Rechtsschutz möglich.

So das

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Das kassatorische Bürgerbegehren

Auch wenn sich das Bürgerbegehren als sog. „kassatorisches Bürgerbegehren“ inhaltlich auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses bezieht und damit eine gesetzliche Sechswochenfrist, innerhalb der ein Bürgerbegehren eingereicht werden muss, zu beachten ist, hat diese Frist nicht angefangen zu laufen, wenn die

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Die Schließung eines Bewegungsbades

Ein beantragter gerichtlicher Eilrechtsschutz durch die Vertreter eines Bürgerbegehren, mit dem die Schließung eines Bades durch den Bürgermeister abgewendet werden soll, hat dann keinen Erfolg, wenn das Bürgerbegehren nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

So das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier

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Schließung eines Bürgerbüros

Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt ein Bürgerbegehren über die innere Organisation der Gemeindeverwaltung aus, zu der auch die Entscheidung über die Zusammenlegung, Abschaffung oder Einrichtung von Ämtern gehört. Damit ist auch ein Bürgerbegehren über die Frage der Schließung eines städtischen „Bürgerbüros“

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Ein Bürgerbegehren zur falschen Zeit

Ein Bürgerbegehren ist dann unzulässig, wenn ein dem Bürgerbegehren inhaltlich entsprechender Beschluss zum Zeitpunkt eines noch laufenden Vergabeverfahrens gertoffen werden soll; es mangelt im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gerichts an Entscheidungsreife.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Münster den

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Fußgängerzone für drei Monate

Der Eilantrag, ein Bürgerbegehren zuzulassen, das die probeweise Einrichtung einer Fußgängerzone in Burgdorf zum Ziel hat, ist jetzt vom Verwaltungsgericht Hannover u.a. mit der Begründung abgelehnt worden, dass das Bürgerbegehren ohnehin unzulässig ist, da ein rechtlich nicht vorgesehenes Ziel verfolgt

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Werbekosten für einen Bürgerentscheid

Die Werbeausgaben für eine Kampagne für einen Bürgerentscheid dürfen nicht aus Mitteln für die Fraktionsarbeit bestritten werden.

In einem vom Verwaltungsgericht Darmstadt entschiedenen Verfahren begehrte die Klägerin, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Bürgerbegehren und Bauleitplanung

Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist ein Bürgerentscheid über über Bauleitpläne (und damit insbesondere auch über Bebauungspläne) nicht zulässig. Dieser Ausschluss umfasst nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg aber nicht Grundsatzentscheidungen zur Gemeindeentwicklung im Vorfeld eines bauplanerischen Verfahrens, diese können daher zum

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Ein Bürgerbegehren ist keine Bürgerbefragung

Ein Bürgerentscheid ist im rheinland-pfälzischen Kommunalrecht nur zu wichtigen Angelegenheiten vorgesehen und darf nur in Form einer Sachentscheidung durchgeführt werden. Eine bloße Bürgerbefragung ist danach unzulässig, auch wenn sie zu einer wichtigen Angelegenheit durchgeführt werden soll. Mit dieser Begründung beurteilte

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Vollzug eines Bürgerentscheids in Niedersachsen

Die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens und die Bürger der Gemeinde in Niedersachsen haben nach einer aktuellen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts kein subjektives öffentliches Recht auf Vollzug des Bürgerentscheids.

Die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens nach § 22b NGO können ungeachtet dessen, dass dies

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