Unternehmer müssen üblicherweise die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn sie die Rechnung schreiben, also oftmals noch bevor sie das Geld von ihrem Kunden überhaupt erhalten haben (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, Sollversteuerung). Das Finanzamt kann jedoch gemäß § 20 Abs.
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