Konrad-Adenauer-Haus (CDU)

Die „Sonderbeiträge“ eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an seine Partei

Eine politische Partei kann einen parteiangehörigen ehrenamtlichen Bürgermeister auf Grundlage ihrer Satzung auf Zahlung eines Teils seiner Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag (sog. Amts- bzw. Mandatsträgerbeitrag) gerichtlich in Anspruch nehmen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage eines rechtlich selbständigen Kreisverbandes der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gegen einen ehrenamtlichen Bürgermeister,

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Rathaus

Windkraftanlagen – und die Bestechung kommunaler Mandatsträger

Der Bundesgerichtshof hat auf die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein deren Anklage gegen insgesamt fünf Angeklagte unter anderem wegen Vorwürfen der Bestechung sowie Bestechlichkeit von Mandatsträgern zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eröffnet. Die Generalstaatsanwaltschaft legt zwei Angeklagten zur Last, sie hätten jeweils als Bürgermeister und Gemeindevertreter über

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Rathaus

Sozialversicherungspflicht von Bürgermeistern und Ortsvorstehern

Die Sozialversicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben. Vielmehr kommt es auch bei diesen Organen juristischer Personen des öffentlichen Rechts darauf an, inwieweit sie in ihrer Tätigkeit Weisungen unterliegen und konkret in Verwaltungsabläufe eingegliedert, zum Beispiel Dienstvorgesetzte

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NS-Dokumentationszentrum München

Die Äußerung eines (Ober-)Bürgermeisters im Rahmen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die Äußerungen des Münchner Oberbürgermeisters betraf. Dieser hatte auf eine schriftliche Eingabe einer Privatperson hin das Ausstellungskonzept des Dokumentationszentrums über die Geschichte Münchens in der Zeit des Nationalsozialismus (NS-Dokumentationszentrum) in Schutz genommen und die fehlende Einbeziehung der wissenschaftlichen Werke des Beschwerdeführers

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Spekulationsgeschäfte aus der Stadtkasse

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerin wegen Untreue aufgehoben. Das Landgericht Mannheim hat die angeklagte Stadtkämmerin W. wegen Untreue in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und die Oberbürgermeisterin A. wegen Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und

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Der Düsseldorfer „Licht-aus!“-Appell – oder: Der Bürgermeister und die Hass-Demonstration

Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, anlässlich einer „Dügida“-Demonstration das Licht auszuschalten, das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden sowie seine Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, waren nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig. Die Klägerin meldete für den Abend des 12. Januar 2015 in Düsseldorf eine Versammlung mit dem Motto „Düsseldorfer

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Vorläufige Dienstenthebung aus dem Bürgermeisteramt

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde betreffend die vorläufige Dienstenthebung aus dem Bürgermeisteramt ohne Erfolg, die hauptamtliche Bürgermeisterin in Sachsen-Anhalt wurde nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts durch die vorläufige Dienstenthebung sowie die hierzu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen nicht in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 33 Abs. 5 GG verletzt. Ein hergebrachter

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Die Vertretungsmacht des Bürgermeisters – auch ohne Zustimmung des Gemeinderats

Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen entschieden, dass die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten

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Der Wahlkampf des Bürgermeisters gegen den Bürgerentscheid

Der Oberbürgermeister von Bonn darf sich zum aktuellen Bürgerentscheid äußern. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag des Bürgerbegehrens „Kurfürstenbad bleibt!“ gegen die Bundesstadt Bonn abgelehnt. In der Bundesstadt Bonn besteht bis Freitag, 21. April 2017, 24.00 Uhr, die Möglichkeit, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Frage „Soll das Kurfürstenbad erhalten,

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AfD-Parteitag – und der Maulkorb für die Oberbürgermeisterin

Die Kölner Oberbürgermeisterin darf sich nur insoweit kritisch zu AfD-Parteitag in Köln äußern, wie die Nutzung amtlicher Mittel unterbleibt. Das Verwaltungsgericht Köln hat es der Stadt Köln per einstweiliger Anordnung untersagt, ein Word-Dokument mit einem darin enthaltenen persönlichen Statement von Oberbürgermeisterin Henriette Reker zum geplanten Bundesparteitag der AfD erneut zu

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Bayerische Bürgermeister – und ihre Vertretungsmacht

Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat. Für das Kommunalrecht anderer Bundesländer entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs,

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Reisekosten – und der Werbungskostenabzug

Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die nach der Auslegung durch das Finanzgericht Baden-Württemberg seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen. Infolge eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs zu § 3 Nr. 12 Satz

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Lichter Aus! in Düsseldorf

Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, am 12. Januar 2015 als Protest gegen eine „Dügida“-Kundgebung das Licht aus­zuschalten, und das tatsächliche Abschalten der Beleuchtung an öffentlichen Ge­bäuden der Stadt waren rechtswidrig. Seine Aufforderung zur Teilnahme an einer Gegendemonst­ration war hingegen rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster

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Vertretung einer bayerischen Gemeinde – durch den ersten Bürgermeister

Das Bundesarbeitsgericht hält an der im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.12 1959 geäußerten Rechtsauffassung zur Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister nicht fest. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 08.12 1959 im Rahmen eines Rechtsstreits über die Kündigung des leitenden Arztes eines städtischen Krankenhauses in Bayern entschieden,

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Bayerische Bürgermeister – und ihre Vertretungsmacht

Wird eine bayerische Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister nur dann wirksam vertreten, wenn die nach der gemeindeinternen Kompetenzverteilung für die Rechtshandlung erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats erfolgt ist? Dies hatte das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1959 bejaht. Der Bundesgerichtshof möchte hiervon nun jedoch abrücken und hat daher beim

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(Haushalts-)Untreue im öffentlichen Dienst

Eine (Haushalts)Untreue kann auch bei der unberechtigten Zubilligung von Erfahrungsstufen bei der Einstellung als Tarifbeschäftigte(r) im Öffentlichen Dienst vorliegen. Eine Strafbarkeit des Oberbürgermeisters wegen Untreue im Sinne von § 266 Abs. 1 Fall 2 StGB zum Nachteil der Stadt kommt nur in Betracht, wenn er eine ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht verletzt

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Das Rederecht eines Gemeinderatsmitgliedes

Ein Kommunalverfassungsstreitverfahren dient der Abgrenzung von Kompetenzen der Gemeindeorgane und nicht der losgelösten Kontrolle der objektiven Rechtmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns. Über die Feststellung eines rechtswidrig verweigerten Rederechts eines Ratsmitgliedes, das als aktueller Bürgermeister nun selbst als Sitzungsleiter über das Rederecht der Ratsmitglieder zu entscheiden hat, kann im Kommunalverfassungsstreitverfahren nicht mehr

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Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters

Hat ein Bürgermeister mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einige Dienstvergehen begangen, die ein weiteres Verbleiben des Bürgermeisters im Amt den Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtigen würden, sind die Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach dem Bayerischen Disziplinargesetz gegeben. So der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem die vorläufige

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Höchstalter für die Wählbarkeit hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Höchstaltersgrenzen für die Wählbarkeit hauptamtlicher erster Bürgermeister und Landräte im bayerischen Kommunalwahlrecht nicht zur Entscheidung angenommen. Gemäß Art. 39 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in

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Die Zuständigkeit einer Kommunalaufsichtsbehörde

Für die von einem Landkreis als (untere) Kommunalaufsichtsbehörde angeordnete Bestellung eines Bevollmächtigten fehlt dem Landkreis dann die Zuständigkeit, wenn der Landkreis auch noch in anderer Weise am Verfahren beteiligt ist. Dann tritt an die Stelle des Landkreises nach § 171 Abs. 4 S. 1 NKomVG die oberste Kommunalaufsichtsbehörde. So das

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Die Auskunftspflicht des Bürgermeisters gegenüber den Ratsmitgliedern

Ein Bürgermeister hat in Angelegenheiten der Kommune auf Antrag auch dann umfassend Auskunft und Akteneinsicht zu gewähren, wenn die Anträge nicht begründet sind. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in den hier vorliegenden Fällen zwei Entscheidungen des Braunschweiger Oberbürgermeisters für rechtswidirg erklärt, in denen dieser der BIBS-Fraktion Akteneinsicht und

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Der Bürgermeister mit Stasi-Vergangenheit

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam geändert, mit denen dieses Anträge des Bürgermeisters der Stadt Perleberg gegen die sofortige Vollziehung von Bescheiden über die Rücknahme seiner Ernennung als hauptamtlicher Bürgermeister und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte abgelehnt hatte. Der Antragsteller wurde im Jahre 2007 zum Bürgermeister

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Das Grußwort mit Stellungnahme zu allgemeinpolitischen Fragen

Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei; er hat seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Ein Bürgermeister, der in amtlicher Eigenschaft ein Grußwort im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde mit einer Stellungnahme zu bundes- und landespolitischen Themen veröffentlicht, verstößt gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht zu unparteiischer Amtsführung und begeht ein Dienstvergehen. So

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Verkürzung der Amtszeit eines Bürgermeisters

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Verkürzung der Amtszeit des neu zu wählenden Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wallhalben auf zwei Jahre für rechtmäßig erklärt. In Rheinland-Pfalz wird aufgrund des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform – KomVwRGrG – vom 28. September 2010 eine Kommunal- und Verwaltungsreform durchgeführt. Erhalten bleiben sollen

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Der verhinderte NPD-Bürgermeister-Kandidat

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Klagen des NPD-Mitglieds Torgai Klingebiel sowie weiterer Einwender gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in der Stadt Ludwigslust vom 30. Mai und vom 13. Juni 2010 abgewiesen. Mit ihren jeweiligen Klagen wollten die Kläger die Stadtvertretung verpflichten lassen, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Der Kläger

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Ehrensold für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister

Ein früherer ehrenamtlicher Bürgermeister erhält in Rheinland-Pfalz nach der derzeit geltenden Fassung des Ehrensoldgesetzes keinen Ehrensold, wenn er zu irgendeiner Zeit hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde war. In einem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Rechtsstreit war der Kläger vom 1. Juli 1982 bis 31. Dezember 2001 hauptamtlicher Bürgermeister der

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IM Bürgermeister

Auch ein ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR kann inzwischen in Mecklenburg-Vorpommern zum Bürgermeister gewählt werden. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Schwerin die beklagte Stadtvertretung der Stadt Schönberg verpflichtet, die Wahl des Klägers, Herrn Michael Heinze, zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt Schönberg bei den Kommunalwahlen am

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Verfassungswidrige Regelungen im sächsischen Kommunalwahlgesetz?

Die Regelungen des sächsischen Kommunalwahlgesetzes zur verpflichtenden Stasi-Erklärung für Bewerber um ein Bürgermeisteramt sind möglicherweise verfassungswidrig. So hat jetzt das Sächsische Oberverwaltungsgerichts dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof mehrere Regelungen des sächsischen Kommunalwahlgesetzes zur Entscheidung darüber vorgelegt, ob diese Regelungen mit dem Grundrecht der allgemeinen und freien Wahl aus Art. 18 Abs. 1

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Bürgermeisterabwahl per Zeitungsannounce

Die Abwahl eines Bürgermeisters ist rechtswidrig, wenn im Vorfeld der Abwahl auf die wahlberechtigten Bürger unsachlicher Einfluss durch Amtsträger genommen wurde. Diese unsachliche Einflußnahme kann auch durch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung erfolgen. So erklärte jetzt das Sächsische Oberverwaltungsgericht – wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Leipzig – die Abwahl

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Die Unterschrift des Bürgermeisters unddas fehlende Dienstsiegel

Die Unterschrift eines Bürgermeisters ist auch ohne Beifügung des Dienstsiegel gültig. In einem vom Saarländischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall hatte der Kläger der Kläger der beklagten Gemeinde Kleinblittersdorf im jahr 2001 zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern und Zuwanderern auf die Dauer von zehn Jahren zehn Wohnungen vermietet. Der Mietvertrag war

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Disziplinarverfahren gegen einen Bürgermeister

In einem förmlichen Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister einer Gemeinde können Bedienstete der für die Gemeinde zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nach §§ 52 Abs. 4, 47 Satz 1 Nr. 6 LDO kraft Gesetzes vom Amt des Untersuchungsführers ausgeschlossen sein. Die Mitwirkung eines nach §§ 52 Abs. 4, 47 Satz 1 Nr. 6 LDO

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Das Beinahe-Nebeneinkommen eines Bürgermeisters

Ein Bürgermeister, der im Regionalbeirat einer Aktiengesellschaft die Gemeinde als Aktionärin vertritt, erfüllt damit eine dienstliche Aufgabe seines Hauptamtes und muss eine gesonderte Vergütung für die Beiratstätigkeit abführen. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall ist der Kläger hauptamtlicher Bürgermeister einer nordrhein-westfälischen Stadt und Mitglied eines Regionalbeirates der

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Der Ex-Oberbürgermeister und seine Anwaltstätigkeit gegen die Stadt

Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe war jetzt der Eilantrag des früheren Oberbürgermeisters der Stadt Rastatt gegen die Untersagung der Übernahme von Rechtsanwaltsmandaten gegen die Stadt Rastatt erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dem Eilantrag des früheren Oberbürgermeisters der Stadt Rastatt stattgegeben, mit dem dieser sich gegen die Untersagung der Übernahme von Anwaltsmandaten

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Der Bürgermeister und die Spende des örtlichen Energieversorgers

Als Vorteilsnahme kann auch die “Klimapflege“ eines Unternehmens strafbar sein, allerdings müssen Dienstausübung und Vorteil „inhaltlich verknüpft“ sein, zwischen beiden muss ein Gegenseitigkeitsverhältnis bestehen. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe ein Urteil des Landgerichts Offenburg aufgehoben, in dem im Berufungsverfahren ein hauptamtlicher Bürgermeister einer südbadischen Gemeinde der Vorteilsannahme

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Die Bestechung des Bürgermeister-Kandidaten

Zur Bestechlichkeit kommunaler Mandatsträger musste der Bundesgerichtshof jetzt erneut Stellung nehmen: Das Landgericht Köln hatte im ersten Rechtsgang den Angeklagten Dr. Heugel wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und den Angeklagten Rüther wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Beihilfe zur Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei

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Das Ende der Berliner Bezirksbürgermeister

Nach dem Berliner Landesrecht endet die Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlungen mit der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses, auch wenn diese vorzeitig beendet wird. Mit dem Beginn der Amtszeit des neuen Bezirksamts wird ein nicht wiedergewähltes Bezirksamtsmitglied bis zum Ablauf seiner regulären Amtszeit von der Amtsausübung entbunden. Ein ehemaliger Bezirksbürgermeister verlangte für die Zeit

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Erstwählerwerbung durch ehrenamtlichen Bürgermeister

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte sich jetzt mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Bürgermeisterwahlen zu stellen sind. Im zu entscheidenden Fall hatte ein ehrenamtlicher Bürgermeister im Zuge einer anstehenden Stichwahl für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters einen Brief an Erstwähler gerichtet, in dem er

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