NS-Dokumentationszentrum München

Die Äußerung eines (Ober-)Bürgermeisters im Rahmen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die Äußerungen des Münchner Oberbürgermeisters betraf. Dieser hatte auf eine schriftliche Eingabe einer Privatperson hin das Ausstellungskonzept des Dokumentationszentrums über die Geschichte Münchens in der Zeit des Nationalsozialismus (NS-Dokumentationszentrum) in Schutz

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Der Düsseldorfer „Licht-aus!“-Appell – oder: Der Bürgermeister und die Hass-Demonstration

Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, anlässlich einer „Dügida“-Demonstration das Licht auszuschalten, das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden sowie seine Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, waren nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig.

Die Klägerin meldete für den Abend des 12.

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Vorläufige Dienstenthebung aus dem Bürgermeisteramt

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde betreffend die vorläufige Dienstenthebung aus dem Bürgermeisteramt ohne Erfolg, die hauptamtliche Bürgermeisterin in Sachsen-Anhalt wurde nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts durch die vorläufige Dienstenthebung sowie die hierzu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen nicht in ihrem grundrechtsgleichen

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Reisekosten – und der Werbungskostenabzug

Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die nach der Auslegung durch das Finanzgericht Baden-Württemberg seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen.

Infolge

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Lichter Aus! in Düsseldorf

Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, am 12. Januar 2015 als Protest gegen eine „Dügida“-Kundgebung das Licht aus­zuschalten, und das tatsächliche Abschalten der Beleuchtung an öffentlichen Ge­bäuden der Stadt waren rechtswidrig. Seine Aufforderung zur Teilnahme an einer Gegendemonst­ration war hingegen rechtmäßig.

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Das Rederecht eines Gemeinderatsmitgliedes

Ein Kommunalverfassungsstreitverfahren dient der Abgrenzung von Kompetenzen der Gemeindeorgane und nicht der losgelösten Kontrolle der objektiven Rechtmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns. Über die Feststellung eines rechtswidrig verweigerten Rederechts eines Ratsmitgliedes, das als aktueller Bürgermeister nun selbst als Sitzungsleiter über das Rederecht

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Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters

Hat ein Bürgermeister mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einige Dienstvergehen begangen, die ein weiteres Verbleiben des Bürgermeisters im Amt den Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtigen würden, sind die Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach dem Bayerischen Disziplinargesetz gegeben.

So der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem

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Der Bürgermeister mit Stasi-Vergangenheit

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam geändert, mit denen dieses Anträge des Bürgermeisters der Stadt Perleberg gegen die sofortige Vollziehung von Bescheiden über die Rücknahme seiner Ernennung als hauptamtlicher Bürgermeister und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

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IM Bürgermeister

Auch ein ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR kann inzwischen in Mecklenburg-Vorpommern zum Bürgermeister gewählt werden.

So hat jetzt das Verwaltungsgericht Schwerin die beklagte Stadtvertretung der Stadt Schönberg verpflichtet, die Wahl des Klägers, Herrn Michael Heinze,

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Bürgermeisterabwahl per Zeitungsannounce

Die Abwahl eines Bürgermeisters ist rechtswidrig, wenn im Vorfeld der Abwahl auf die wahlberechtigten Bürger unsachlicher Einfluss durch Amtsträger genommen wurde. Diese unsachliche Einflußnahme kann auch durch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung erfolgen.

So erklärte jetzt das Sächsische Oberverwaltungsgericht

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Das Ende der Berliner Bezirksbürgermeister

Nach dem Berliner Landesrecht endet die Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlungen mit der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses, auch wenn diese vorzeitig beendet wird. Mit dem Beginn der Amtszeit des neuen Bezirksamts wird ein nicht wiedergewähltes Bezirksamtsmitglied bis zum Ablauf seiner regulären Amtszeit von

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