Eine politische Partei kann einen parteiangehörigen ehrenamtlichen Bürgermeister auf Grundlage ihrer Satzung auf Zahlung eines Teils seiner Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag (sog. Amts- bzw. Mandatsträgerbeitrag) gerichtlich in Anspruch nehmen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage eines rechtlich selbständigen Kreisverbandes der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gegen einen ehrenamtlichen Bürgermeister,
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