Die Abwahl eines Bürgermeisters

Nach der Sächsischen Gemeindeordnung kann der von den Bürgern einer Gemeinde gewählte Bürgermeister nur von diesen vorzeitig abgewählt werden. Dazu bedarf es eines auf die Abwahl gerichtetes Bürgerbegehren. An die Formulierung eines Bürgerbegehrens als Ausdruck direkter Demokratie dürfen keine übertriebenen

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Die Ernennung eines Bürgermeisters

Es gibt keinen Grund, für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, um die Aushändigung der Ernennungsurkunde eines Bürgermeisters zu verhindern, wenn die Wahl durch ein Urteil für ungültig erklärt worden ist, aber die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist. Denn nach den beamtenrechtlichen

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