Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter

Die Entscheidung des Geschäftsführers eines Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit zuzustimmen, unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats des Jobcenters.

Hat der Personalrat des Jobcenters rechtswirksam die Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme des

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Auswahlentscheidung bei Versetzungen

Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl, die nur Beschäftigte einbezieht, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, ist unzulässig.

In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Verfahren

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Teil­nah­me an der Per­so­nal­ver­samm­lung beim Job-Center

Für das Recht auf Teil­nah­me an der Per­so­nal­ver­samm­lung ist neben der Be­schäf­tig­ten­ei­gen­schaft nach § 4 BPers­VG die Dienst­stel­len­zu­ge­hö­rig­keit er­for­der­lich. Be­schäf­tig­te der Bun­des­agen­tur für Arbeit, denen Tä­tig­kei­ten beim Job-Cen­ter zu­ge­wie­sen wer­den, ver­lie­ren ihr Recht auf Teil­nah­me an der Per­so­nal­ver­samm­lung ihrer bis­he­ri­gen

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