Die Flugroute übers Stadtgebiet

Bei der Festlegung von Flugverfahren ist keine unmittelbare Anhörung von Betroffenen vorgesehen. Eine Beteiligung lärmbetroffener Flughafenanrainer erfolgt durch die Fluglärmkommission. Sind keine Fehler bei der Beteiligung der Fluglärmkommission feststellbar, ist die Festlegung des Flugverfahrens nicht nicht rechtswidrig erfolgt. Mit dieser Begründung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall

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Flughafen Berlin Brandenburg – Flugroutenfestsetzung

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung durfte sich bei der Festsetzung der Flugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg auf Sicherheitserwägungen stützen. Darüber hinaus hält die Festsetzung unter Lärmschutzgesichtspunkten einer rechtlichen Überprüfung stand. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall die Klage der Stadt Ludwigsfelde abgewiesen. Diese hatte

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Störwirkung von Windenergieanlagen auf eine Funknavigationsanlage

Der Bau und der Betrieb von Windenergieanlagen in Nachbarschaft zur Funknavigationsanlage – DVOR – Bremen der Deutschen Flugsicherungs-GmbH ist vorläufig nicht zu stoppen, da die Zusatzstörbeiträge der Windenergieanlagen unstreitig geringfügig sind und die Flugsicherheit dadurch nicht bedeutsam beeinträchtigt wird, zumal es auch weitere Navigationsverfahren gibt, die unabhängig von DVOR-Signalen funktionieren.

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Bundesamt für Flugsicherung geplant

Die Bundesregierung will ein Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung errichten. Mit dem geplanten Gesetz sollen EU-Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums umgesetzt werden, wonach die Aufsichts- und die Durchführungsaufgaben organisatorisch getrennt werden müssen.

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