Ist ein Betrieb wegen Bauarbeiten vom Durchgangsverkehr abgeschnitten, reichen bloße Umsatzeinbußen für einen Entschädigungsanspruch nach dem Bundesfernstraßengesetz nicht aus. Es muss eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit drohen und damit die wirtschaftliche Existenz gefährdet sein.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Magdeburg
Artikel lesen



