Bundesfinanzhof

Jahresbericht 2021 des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof hat seinen Jahresbericht für 2021 veröffentlicht. Die Geschäftslage des Bundesfinanzhofs hat sich im vergangenen Jahr nicht wesentlich verändert. Die elf Senate des Bundesfinanzhofs haben im Berichtsjahr 2021 insgesamt 1.836 Verfahren erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 2.022. Dadurch hat sich der Bestand an unerledigten Verfahren

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der einstimmige Zurückweisungsbeschluss des Bundesfinanzhofs

Das Verfahren nach § 126a FGO ist nicht auf bestimmte Fallgestaltungen beschränkt; vielmehr ist ein Beschluss nach § 126a FGO insbesondere auch zulässig, wenn über verfassungsrechtliche Fragen oder sonstige ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist. Die Anhörungsmitteilung nach § 126a Satz 2 FGO bedarf keiner besonderen Begründung, weshalb der Bundesfinanzhof die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Geschäftslage des Bundesfinanzhofs im Jahr 2017

Im Jahr 2017 haben die elf Senate des Bundesfinanzhofs insgesamt 2.571 Verfahren erledigt. Die Erledigungen sind zwar – verglichen mit denen des Vorjahres – leicht rückläufig, übersteigen allerdings noch deutlich die Zahl der eingegangenen Fälle (2.496). Im Ergebnis konnte so der Bestand an unerledigten Verfahren zum Ende des Jahres 2017

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Steuerberatungsgesellschaft Ltd. – als Prozessbevollmächtigter vor dem Bundesfinanzhof

Vor dem Bundesfinanzhof muss sich gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen. Den Rechtsanwälten gleichgestellt sind gemäß §

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Urteilsaufhebung im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

Gemäß § 116 Abs. 6 FGO kann der Bundesfinanzhof ein finanzgerichtliches Urteil, das auf einem Verfahrensmangel beruht, aufheben und den Rechtsstreit an das Finanzgericht zurückverweisen. Diese Vorschrift wird in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus Gründen der Prozessökonomie über ihren Wortlaut hinaus dahingehend angewendet, dass sie auch eine abschließende Entscheidung durch

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Bundesfinanzhof (BFH)

Anhörungsrüge – und die Postulationsfähigkeit

Zwar gilt der nach § 62 Abs. 4 FGO für den Bundesfinanzhof bestehende Vertretungszwang grundsätzlich auch für Anhörungsrügen, wenn für das der beanstandeten Entscheidung zugrunde liegende Verfahren Vertretungszwang galt. Bezieht sich jedoch die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs gerade auf die Frage, ob der Vertretungszwang existiert, ist zur Vermeidung einer

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Änderungen im Geschäftsverteilungsplan – und die unwillige Richterin

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde einer Richterin am Bundesfinanzhof gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Bundesfinanzhofs ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: Die Richterin wandte sich gegen die Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Bundesfinanzhofs zum 1.01.2016, mit der sie einem anderen Bundesverfassungsgericht zugewiesen worden

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Vertretungszwang – und die Gerichtskosten bei seiner Verletzung

Die persönlich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist zwar wegen Verletzung des Vertretungszwangs gemäß § 62 Abs. 4 FGO unwirksam. Dies führt aber nicht dazu, die Beschwerde als völlig gegenstandslos zu behandeln. Vielmehr ist sie im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zu bearbeiten und hätte ohne die später erklärte Rücknahme als unzulässig zurückgewiesen werden müssen.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs – und die Rechte des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesministerium der Finanzen ist zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid nicht berechtigt. Akzeptiert der Kläger die Zurückweisung seiner Revision durch einen Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs, indem er von seinem Recht auf Beantragung einer mündlichen Verhandlung keinen Gebrauch macht, kann das Bundesministerium der Finanzen keine mündliche Verhandlung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Anforderungen an die Revisionsbegründung

Nach § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO muss die Revisionsbegründung die bestimmte Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt. Dies erfordert, dass die erhobene Rüge eindeutig erkennen lassen muss, welche Norm der Revisionskläger für verletzt hält. Ferner muss der Revisionskläger die Gründe tatsächlicher und

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Anhörungsrüge – und der Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof

Der Vertretungszwang gemäß § 62 Abs. 4 FGO gilt für Verfahren vor dem Bundesfinanzhof auch für die Erhebung einer Anhörungsrüge, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt. Die unter Nichtbeachtung des Vertretungszwangs erhobene Anhörungsrüge ist jedoch ausnahmsweise gleichwohl zulässig, wenn sich der Kläger mit der Anhörungsrüge gerade dagegen wendet,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Bundesfinanzhof im Jahr 2014

Der Bundesfinanzhof hat eine Statistik seiner Tätigkeit für das vergangene Jahr vorgelegt: Im Jahr 2014 haben die elf Senate des Bundesfinanzhofs mit insgesamt 3.049 nahezu die gleiche Anzahl an Verfahren erledigt wie im Vorjahr (3.046). Zahlreiche Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union sowie Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

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Bundesfinanzhof (BFH)

PKH für das Wiederaufnahmeverfahren

Insbesondere besteht für die Antragstellung -ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO- kein Vertretungszwang. Nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann,

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Vertretungszwang vor dem BFH – auch bei der Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten

Vor dem Bundesfinanzhof muss sich jeder Beteiligte -sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt- durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten bzw. durch Gesellschaften i.S. des § 3 Nrn. 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes, die durch solche

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Nachweis der Bestellung eines Einvernehmensanwalts

Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt kann bei bestehendem Vertretungszwang nur dann wirksam Prozesshandlungen vornehmen, wenn er im Einvernehmen mit einem Rechtsanwalt handelt und das Einvernehmen bei der ersten Prozesshandlung schriftlich nachgewiesen wird. Vor dem Bundesfinanzhof muss sich nach § 62 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 FGO jeder Beteiligte, sofern

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Bundesfinanzhof (BFH)

2010 im Jahresrückblick des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof hat heute seinen Jahresrückblick auf sein Jubiliämsjahr gegeben – 2010 feierte der Bundesfinanzhof das 60. Jahr seines Bestehens als oberstes deutsches Gericht für Steuern und Zölle, u.a. auch mit einer vom Bundesfinanzhof herausgegebenen Chronik. Im Jahr 2010 haben die elf Senate des Bundesfinanzhofs die Zahl der unerledigten Verfahren

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