Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall eine „große Gruppe“ oder ein „großes Team“ iSd. Entgeltgruppe P 11 der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn ihnen als Gruppen- oder Teamleitung mehr als neun Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind.
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