Das Bundeskartellamt ist verpflichtet, ein Mitbewerberin Einsicht in die nichtöffentliche Fassung eines kartellrechtlichen Beschlusses zu gewähren.
In dem hier aktuell vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall ging es um Engelte für ec-Zahlungen. Die klagende Klägerin betreibt bundesweit Tankstellen, an denen
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