Die Prüfberichte des Bundesrechnungshofs unterliegen verwaltungsgerichtlicher Kontrolle. Betroffene können Ansprüche auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in einem Bericht des Bundesrechnungshofs vor den Verwaltungsgerichten geltend machen. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall eines Arbeitnehmers entschieden, der bis ins Jahr 2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Kunst- und Ausstellungshalle
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