Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften – und ihre Prüfung durch den Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof darf die Berufsgenossenschaften prüfen. Berufsgenossenschaften unterliegen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unfallversicherungsträger mit ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte sich eine der größten Berufsgenossenschaften in

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Auskunftspflichten des Bundesrechnungshofes

Der Bundesrechnungshof muss grundsätzlich Auskunft über das Ergebnis seiner Prüfungstätigkeit geben.

In dem jetzt letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Rechtsstreit verlangte der Kläger, ein Journalist, vom Bundesrechnungshof auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in Prüfungsunterlagen über Zuwendungen, die vom

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Bundesrechnungshof hat Journalisten Prüfungsniederschrift zuzusenden

Auch der Bundesrechnungshof unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz. Er hat einem Journalisten Einsicht in Prüfungsniederschriften zu gewähren. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Klage eines Journalisten auf Übersendung von Prüfungsniederschriften des Bundesrechnungshofs stattgegeben.

Der Bundesrechnungshof hatte verschiedene Stiftungen geprüft, die aus

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Nachrichten

Bundesrechnungshof darf prüfen

Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Verbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., DGUV, zu prüfen.

Der beklagte DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er wurde vom Verwaltungsgerichtverpflichtet, Erhebungen von Beauftragten des

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