Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines personalisierten Bundestagsausweises für jeden Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten. Vielmehr darf die Bundestagsverwaltung die Ausstellung eines personalisierten Bundestagsausweises für den bei einem Bundestagsabgeordneten beschäftigten Mitarbeiter wegen begründeter Zweifel an dessen Zuverlässigkeit verweigern.
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