Die Verpflichtung, im Deutschen Bundestag eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtmäßig. Mit Allgemeinverfügung vom 05.10.2020 ordnete der Präsident des Deutschen Bundestages unter Anordnung sofortiger Vollziehung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages an. Hiergegen wandten sich neun Mitarbeiter der AfD-Fraktion. Das Verwaltungsgericht
Lesen