Edathy in Karlsruhe

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde und der Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ohne Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen fünf Beschlüsse des Amtsgerichts Hannover und die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Hannover nicht

Artikel lesen