Der Beitritt des Deutschen Bundestages in einem Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren ist unzulässig. So hat aktuell das Bundesverfassungsgericht den Beitritt des Deutschen Bundestages zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag betreffend das Wahlgeschehen im Land Berlin anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 für unzulässig und den damit verbundenen Befangenheitsantrag gegen
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