Die stumme Bundesversammlung

Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. So kurz und klar formuliert dies Art. 54 Abs. 1 S. 1 GG.

Aber diese klare Aussage hinderte eine kleine, extremistische Partei, die über die Landtage von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen Mitglieder

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