Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, einem Journalisten durch eine einstweilige Anordnung Zugang zur Bundesversammlung zu gewähren.
Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens hat die Präsidentin des Bundestags, die nach Art. 54 Abs. 4 Satz 2 GG in Verbindung mit §§ 1, 8 des
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