Die Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau kann die Kameradschaftspflicht nach § 12 des Soldatengesetzes verletzen.
Das hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedene Disziplinarverfahren betrifft einen seit Anfang Juni 2022 geschiedenen, kinderlosen Soldat. Dieser wurde 2007 Zeit- und 2021 Berufssoldat und ist seit
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