Bundesverwaltungsgericht

Die Unverhältnismäßigkeit eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens

Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist einzustellen, wenn der Dienstherr nicht die rechtliche Möglichkeit ausschöpft, das Ziel des Verfahrens auf eine den Soldaten weniger belastende Weise herbeizuführen. Der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht einem gerichtlichen Disziplinarverfahren entgegen, wenn dessen Einleitung oder Fortsetzung eine nicht erforderliche oder unzumutbare Belastung des

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Die neue Personalentwicklungsbewertung bei der Bundeswehr

Die neue Personalentwicklungsbewertung für Soldatinnen und Soldaten ist im geltenden Dienstrecht nicht vorgesehen. Dieser Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts liegt der Rechtsstreit eines Oberfeldarztes zugrunde. Er hatte in seiner dienstlichen Beurteilung vom Erstbeurteiler eine durchweg überdurchschnittliche Leistung attestiert bekommen. In der Personalentwicklungsbewertung schrieb der Erstbeurteiler, der Oberfeldarzt habe bereits jetzt

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Bundesverwaltungsgericht

Wiederaufnahme eines einfachen Disziplinarverfahrens

Bei der Wiederaufnahme eines einfachen Disziplinarverfahrens kommt es für die Frage, ob eine Tatsache oder ein Beweismittel neu ist, regelmäßig auf den Kenntnisstand des Disziplinarvorgesetzten bei der Verhängung an. Die Wiederaufnahme ist nach § 44 Abs. 3 WDO nicht ausgeschlossen, wenn der Soldat im Ausgangsverfahren die Angabe der Tatsache oder

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Entscheidung im Disziplinarverfahren – durch ein unzuständiges Gericht

Der prozessrechtliche Grundsatz der Meistbegünstigung findet bei einer Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung Anwendung, wenn ein Truppendienstgericht anstelle der Abhilfe- eine Endentscheidung trifft. In einem solchen Fall ist daher die Nichtzulassungsbeschwerde ungeachtet des Umstandes statthaft, dass das Truppendienstgericht – wie unten näher ausgeführt wird – zu der getroffenen Beschwerdeentscheidung nicht

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Staatsangehoerigkeitsausweis

Reichsbürger bei der Bundeswehr – und die Dienstgradherabsetzung

Verhaltensweisen eines Soldaten, die den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermitteln, sind im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden. In dem hier letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Disziplinarvergehen stand in tatsächlicher Hinsicht  fest, dass der Soldat am 27.07.2016 beim für ihn zuständigen Landkreis einen „Antrag

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Bundeswehrstiefel

Die Hakenkreuz-Tasse in der Bundeswehrkaserne

Beim Einbringen von nationalsozialistischer Kennzeichen in eine Bundeswehrkaserne bildet ein Beförderungsverbot den Ausgangspunkt der disziplinarrechtlichen Zumessungserwägungen. Wird das Verwenden der nationalsozialistischen Kennzeichen nicht angeschuldigt, kann es nicht maßnahmeverschärfend berücksichtigt werden. Zum Gegenstand der Urteilsfindung dürfen gemäß § 123 Satz 3 i.V.m. § 107 Abs. 1 WDO nur die angeschuldigten Pflichtverletzungen

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Kindesmissbrauch

Der Soldat und die Kinderpornos

Das Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte indiziert unabhängig davon die disziplinarische Höchstmaßnahme, ob dem Verhalten eine pädophile oder eine masochistische Sexualpräferenz zugrunde liegt. Eine Wehrbeschädigung kann in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht als mildernder Umstand gewertet werden. Im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall steht in tatsächlicher Hinsicht fest, dass der frühere Soldat die

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Bundeswehr

Der Anspruch auf einen Generalsdienstposten – nach einer förderlichen Auswahlentscheidung

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute dem Antrag eines Generalleutnants a.D. auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner letzten dienstlichen Versetzung stattgegeben. Der Generalleutnant a.D. ist vom Mai 2019 bis März 2020 als Befehlshaber eines NATO-Kommandos in Europa auf einem Generalsdienstposten (B 10) eingesetzt worden und hat in dieser Verwendung vorübergehend

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Bundeswehrstiefel

Corona – und die Impfpflicht der Soldaten

Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Anträge zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, als unbegründet zurückgewiesen. Gegenstand dieser Anträge nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Allgemeine Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021, mit der die Schutzimpfung gegen Covid-19

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Bundeswehrstiefel

Häusliche Quarantäne – nach einem Auslandseinsatz der Bundeswehr

Die Weisung Nr. 5 „Weisung für Maßnahmen bei Ein- und Ausreisen für im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung tätigen Personals im Zusammenhang mit der Lage COVID-19“ vom 11.04.2020 ist keine unmittelbar anfechtbare truppendienstliche Maßnahme. Die Weisung Nr. 5 kann nicht unmittelbar mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angegriffen werden, weil

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Bundeswehrstiefel

Der Tinder-Auftritt der Bataillonskommandeurin

Kommandeure müssen auch bei ihren privaten Internetauftritten die Auswirkungen dieses Auftritts auf ihr berufliches Ansehen und das Ansehen der Bundeswehr beachten. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerde einer Bataillonskommandeurin gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd zurückgewiesen und betont, dass Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen auch bei

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ISAF

Die zivile Tätigkeit für die ISAF in Afghanistan – und die deutsche Steuerpflicht

Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung.  In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit stand der in Deutschland wohnhafte Zivilbeschäftigte stand zunächst als Soldat im Dienst der Bundeswehr. Nach

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Bundeswehr

Die nicht dienstpostengerechte Verwendung eines Soldaten

 Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf eine Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten. Die

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Bundeswehrstiefel

Der Streit um die nicht dienstpostengerechte Verwendung – und seine Erledigung durch Versetzung

Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann neben der Zustimmung der personalführenden Stelle zu einer vorübergehenden, nicht dienstpostengerechten Verwendung auch die Anordnung der nicht dienstpostengerechten Verwendung selbst sein. Die Anordnung einer nicht dienstpostengerechten Verwendung durch einen Fachvorgesetzten verliert ihre Wirksamkeit mit Wirksamwerden einer Versetzung des Betroffenen, ohne dass es einer formellen

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Lenkrad

Pauschalentgelt nach dem KraftfahrerTV Bund

Der Anspruch auf ein Pauschalentgelt nach § 4 KraftfahrerTV Bund setzt voraus, dass der Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund eröffnet ist. Bei Kraftfahrern, welche bereits am 30.09.2005 „vorhanden“ waren, bestimmt sich dies ausschließlich nach der Spezialregelung des § 8 Abs. 2 iVm. § 1 KraftfahrerTV Bund. Bei der danach erforderlichen Prüfung,

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Bundeswehr

Kindergeld – während der Bundeswehr-Lehrgänge eines Mannschaftsdienstgrade

Innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses -hier: Soldat auf Zeit- stattfindende Ausbildungsmaßnahmen erfüllen nur dann die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, wenn der Ausbildungscharakter gegenüber der Erbringung bezahlter Arbeitsleistungen im Vordergrund steht. Kriterien dafür sind z.B. ein Ausbildungsplan, die Unterweisung in Tätigkeiten, welche

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ISAF

Die ruhegehaltfähige Dienstzeit eines Berufssoldaten – und die doppelte Anrechnung einer besonderen Auslandsverwendung

Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind.  Gemäß der durch das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2011 eingeführten Regelung des § 25

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Bundeswehrstiefel

Disziplinarverfahren – und die Beiordnung des bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

Ein Wahlverteidiger kann nach § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn er für diesen Fall das Wahlmandat niedergelegt hat. Seine bisherige Rechtsprechung zur Unzulässigkeit bedingter Pflichtverteidigungsanträge in Wehrdisziplinarverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht aufgegeben.  Nach § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO bestellt der Vorsitzende der Truppendienstkammer dem Soldaten, der

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ISAF

Visa für afghanische Ortskräfte

Das Auswärtige Amt ist, wie jetzt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschiedenen hat, verpflichtet, einer in Afghanistan bis 2017 für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) tätigen Ortskraft und dessen Kernfamilie Visa zur Aufnahme nach Deutschland zu erteilen. Die Antragsteller, ein Ehepaar und drei Kinder, sind afghanische Staatsangehörige,

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Marine

Marineschiff im Einsatz – und seine Positionsdaten

Es besteht kein Anspruch gegen das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Positionsdaten des Kriegsschiffes „Rhein“ am Osterwochenende 2017 im Mittelmeer zu erhalten, weil die Offenlegung die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines freien Journalisten abgewiesen, der Projektleite beim Verein

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Bundeswehrstiefel

Die Verschaffung passender Bundeswehrstiefel

Hat sich ein Stabsfeldwebel moderne, gebrauchte Einsatzstiefel besorgt, ist es durch den Erhalt und die Nutzung der Stiefel für dienstliche Zwecke zu keinem  Vermögensvorteil gekommen. Mit dieser Begründung hat das Bayerische Oberste Landesgericht in dem hier vorliegenden Fall die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet

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Bundeswehr Staatsakt

Der Konkurrentenstreit zwischen gleich leistungsstarken Bewerbern

Auch Kriterien, die im Anforderungsprofil für die Besetzung eines militärischen Dienstpostens nur als „erwünscht“ oder „wünschenswert“ bezeichnet sind, haben eine das Auswahlverfahren steuernde Bedeutung. Es bedarf triftiger Gründe, wenn beim Vergleich zwischen zwei grundsätzlich geeigneten und gleich leistungsstarken Kandidaten der Bewerber, der ein oder ggf. mehrere „erwünschte“ oder „wünschenswerte“ Kriterien

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Ehrenmal der Bundeswehr

Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Verteidigungsministerium

Die Wahl zum 8. Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Bundesministerium der Verteidigung vom Juni 2019 muss nicht wiederholt werden. Dies hat jetzt der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Nach eingehender Prüfung der eingereichten Wahlanfechtungserklärungen und der geltend gemachten Wahlmängel hat das Gericht die Anträge als unzulässig zurückgewiesen. An der im Großen

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Kriegsdienstverweigerung, vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr – und die Rückforderung der Ausbildungskosten

Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer darf die Bundesrepublik Deutschland von ehemaligen Berufssoldaten nur die Erstattung der Kosten der bei der Bundeswehr absolvierten Ausbildungen im Umfang des geldwerten Vorteils verlangen, der den früheren Soldaten für ihr weiteres ziviles Berufsleben verbleibt. Bei der Fachausbildung zum Flugsicherungsoffizier, für

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Bundeswehr

Ausbildung bei der Bundeswehr – Kriegsdienstverweigerung – Rückzahlung der Ausbildungskosten?

Im Falle eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers ist die Bundeswehr berechtigt, die Ausbildungskosten, für ein während der Dienstzeit absolviertes Medizinstudium zurückzuverlangen. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall eines ehemaligen Zeitsoldaten entschieden, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden

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Bundeswehr

Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten – wegen Verletzung der Mäßigungspflicht

Für die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und eines Uniformtrageverbots nach § 126 Abs. 1 WDO genügt es, wenn voraussichtlich die Dienstgradherabsetzung als zweitschwerste Disziplinarmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungerwägungen bildet und der Dienstbetrieb bei einem Verbleib des Soldaten im Dienst empfindlich gestört oder in besonderem Maße gefährdet würde. Nach § 126

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Karlsruhe und der Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen, mit dem diese im Wege des Organstreitverfahrens die Feststellung begehrt hatte, dass Bundesregierung und Bundestag die Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 24 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG

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Einkommenssicherungszulage bei der Bundeswehr

Der Anspruch auf eine Zulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) setzt u.a. voraus, dass durch den Wechsel der Beschäftigung eine wesentliche Verminderung der Arbeitszeit eintritt. Eine wesentliche Verminderung liegt nach Satz 1 der Protokollerklärung

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Kündigung eines rechtsextremen Bundeswehr-Hausmeisters

Einem Mitarbeiter der Bundeswehr, der Verbindungen in die rechtsextreme Szene pflegt, kann deswegen gekündigt werden. So hat jetzt das Arbeitsgericht Berlin die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten. Nach den Feststellungen des Gerichts ist der Mitarbeiter einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hat sich

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Ehemalige Soldaten – und ihre Eingruppierung im öffentlichen Dienst

§ 8 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) stellt auf einen reinen Zeitablauf ab. Setzt eine Anspruchsnorm hingegen darüber hinaus anderweitige Qualifikationsmerkmale, wie beispielsweise eine tatsächliche Tätigkeit in der durch die Merkmale einer bestimmten Entgeltgruppe näher definierten qualifizierten Art und Weise, voraus, geht seine Anwendung insoweit ins Leere. Über die Ergänzungsnorm des § 8

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Der Haar- und Barterlass der Bundeswehr

Der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2630/1 „Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ fehlt die erforderliche gesetzliche Grundlage. Für eine Übergangszeit ist diese Dienstvorschrift, die allgemein als „Haar- und Barterlass“ bekannt ist, aber auch zum Beispiel Regelungen zu Tätowierungen und Piercings trifft, bis zu einer entsprechenden Neuregelung weiterhin anzuwenden.

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Transatlantikschiffspassage als Umzugskosten

Einem Bundeswehroffizier sind die Auslagen für seinen mit der Umzugsreise verbundenen Urlaub bis zu der Höhe der Kosten zu erstatten, die entstanden wären, wenn die Umzugsreise ohne Urlaub unmittelbar vom bisherigen zu dem neuen Dienstort erfolgt wäre. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster in dem hier vorliegenden Fall einer Klage auf

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Konkurrentenstreit bei der Bundeswehr – und der Bewerbungsverfahrensanspruch

Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung – nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung – in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die

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Konkurrentenstreit bei der Bundeswehr – und die einstweilige Anordnung

Zwar verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung – auch nach einer der Dotierung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung – nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; der Soldat müsste es vielmehr hinnehmen, von dem

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Konkurrentenstreit bei der Bundeswehr – und die Bestenauslese

Werden mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht, so haben – in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene – Abstufungen der Qualifikation Bedeutung. Zur Ermittlung des Leistungsstands konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versetzungen bei der Bundeswehr

Der Gesetzgeber hat dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor den persönlichen Belangen des Soldaten eingeräumt (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit

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Rechtsauskünfte des Verteidigungsministeriums an Soldaten

Rechts­aus­künf­te des BMVg (hier: des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr) an Sol­da­ten sind kei­ne an­fecht­ba­ren dienst­li­chen Maß­nah­men. Die Ausführungen des Bundesamts für das Personalmanagement zu diesen beiden Themen erfüllen nicht die Merkmale einer wehrdienstgerichtlich anfechtbaren dienstlichen Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m.

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Rechtsschutz gegen die eingestellte Sicherheitsüberprüfung

Das Si­cher­heits­über­prü­fungs­ge­setz gibt kei­nen An­spruch dar­auf, dass ei­ne von ei­ner kon­kret be­ab­sich­tig­ten Be­trau­ung mit ei­ner si­cher­heits­emp­find­li­chen Tä­tig­keit un­ab­hän­gi­ge Si­cher­heits­über­prü­fung durch­ge­führt wird. Zwar kann grundsätzlich auch die Entscheidung, mit der eine Sicherheitsüberprüfung – hier: eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) – ohne Feststellung in der Sache eingestellt wird, mit dem

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Sicherheitsüberprüfungen bei der Bundeswehr – und ihre gerichtliche Überprüfung,

Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll. Dabei obliegt es der zuständigen Stelle, aufgrund einer an diesem Zweck der Sicherheitsüberprüfung orientierten Gesamtwürdigung des Einzelfalls die ihr übermittelten Erkenntnisse im Hinblick auf die vorgesehene Tätigkeit zu bewerten (§ 3 Abs.

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Der Tornado-Kampfjet über dem G8-Demonstranten-Camp

Ob der Überflug des so genannten Camp Reddelich am 5. Juni 2007 durch ein Kampfflugzeug der Bundeswehr des Typs Tornado rechtswidrig war und Personen, die sich zum Zeitpunkt des Überfluges in dem Camp aufhielten, in ihren Rechten verletzt hat, bedarf der weiteren Aufklärung. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die

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Der Soldat – und seinen Verwendung

Der Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über seine Verwendung nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg), wen er für einen zu besetzenden

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