Ein Rechtsanwalt, der an einer Demonstration und weiteren Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen hat, kann nicht weiter von der Bundeswehr zu Dienstleistungen herangezogen werden.
In dem aktuell vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall erklärte der klagende Rechtsanwalt im Jahr 2015 freiwillig
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