Hat sich ein Stabsfeldwebel moderne, gebrauchte Einsatzstiefel besorgt, ist es durch den Erhalt und die Nutzung der Stiefel für dienstliche Zwecke zu keinem Vermögensvorteil gekommen. Mit dieser Begründung hat das Bayerische Oberste Landesgericht in dem hier vorliegenden Fall die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen
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