Im Falle eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers ist die Bundeswehr berechtigt, die Ausbildungskosten, für ein während der Dienstzeit absolviertes Medizinstudium zurückzuverlangen.
So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall eines ehemaligen Zeitsoldaten entschieden, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert
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