Busse

Der Busfahrer – und sein Handy

Eine von einer regionalen Verkehrsgesellschaft gegen einen bei einer Sub-Subunternehmerin beschäftigten Busfahrer wegen Handynutzung verhängte lebenslange Fahrersperre ist nach Ansicht des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf marktmissbräuchlich und damit unzulässig. Die beklagte Verkehrsgesellschaft wurde daher vom OLG Düsseldorf verurteilt, gegenüber der Subunternehmerin mitzuteilen, dass die unter dem 07.07.2021 ausgesprochene Sperre für

Lesen
Linienbusse

Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer

Die arbeitsvertraglichen Regelungen einschließlich einer darin enthaltenen tarifvertraglichen Bezugnahmeklausel sind nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Maßstäben auszulegen, wenn es sich -wie hier- bei den Bestimmungen im Arbeitsvertrag und in dessen Anlage um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt. Dies war hier der Fall, da

Lesen

RIBAS – und die Pflicht des Busfahrers zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

Schließt ein Busunternehmerin des öffentlichen Nahverkehrs mit ihrem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz des sog. RIBAS-Systems auf ihren Fahrzeugen, das elektronisch Fahrereignisse auswertet und die Busfahrer durch eine Warnleuchte über hochtouriges Fahren, Leerlaufzeitüberschreitungen, scharfes Bremsen, überhöhte Beschleunigung und Geschwindigkeitsüberschreitungen informiert, sowie die Daten aufzeichnet und speichert, begründet dies eine

Lesen

Arbeitszeitunterbrechung im Linienbusverkehr

Vorab festgelegte und geplante Arbeitszeitunterbrechungen im Linienbusverkehr sind keine Wartezeiten. Dies entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg für den Manteltarifvertrag Privater Kraftomnibusverkehr in Baden. Nach § 8.2 Unterpunkt 3 des MTV sind „Arbeitsbereitschafts- und Wartezeiten bis zur Dauer von 3 Stunden je Arbeitsschicht“ mit 100 % des Stundenlohnes zu vergüten. §

Lesen

Anspruch des Omnibusfahrers auf Fahrtunterbrechungen

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, bei Omnibusfahrern im öffentlichen Personennahverkehr, wenn die Linienlänge nicht mehr als 50 Kilometer und der durchschnittliche Abstand zwischen den Haltestellen nicht mehr als drei Kilometer beträgt, in den Dienstplänen Fahrtunterbrechungen ausschließlich nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 FPersV vorzusehen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers ergibt

Lesen

Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?

Wird in einem Arbeitsverhältnis, das dem Geltungsbereich des Tarifvertrags zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin vom 31.08.2005 (TV-N Berlin) unterliegt, dem Arbeitnehmer wegen unverschuldeter Untauglichkeit für seine bisherige Tätigkeit eine Tätigkeit zugewiesen, die einer niedrigeren Entgeltgruppe entspricht, erhält er als Entgeltausgleich die Differenz zwischen dem für

Lesen

Ein Busfahrer unter Drogen

Einem Busfahrer, der während des Dienstes Drogen konsumiert, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. So das Arbeitsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines Busfahrers der BVG, der gegen seine außerordentliche Kündigung geklagt hatte. Der Busfahrer war während seines Dienstes suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen einer auffälligen Fahrweise die

Lesen

Busfahrer als Selbständige oder Arbeitnehmer?

Ein Dienstverhältnis ist nicht allein deshalb als selbständige Tätigkeit zu qualifizieren, weil der Dienstherr dem Dienstnehmer ebenso zwingende wie elementare Arbeitnehmerrechte vorenthält. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Dresden in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass ein von den Dresdner Verkehrsbetrieben mit Linienfahrten beauftragtes Tochterunternehmen Sozialversicherungsbeiträge für Busfahrer zu zahlen

Lesen

Busverspätungen und die Arbeitszeiten der Busfahrer

Der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) bestimmt in § 9 Abs. 2 Ziff. 2 Unterabs. 3 Satz 1, dass Lenkzeitunterbrechungen bis zur Dauer von 10 Minuten in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Nach den einschlägigen Arbeitsschutzregelungen ist unter einer Lenkzeitunterbrechung ein Zeitraum zu

Lesen

Keine Sperrzeit für überforderten Busfahrer

Kündigt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund, erhält er Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von 12 Wochen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung kann jedoch, wie jetzt das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einer akutellen Entscheidung bestätigte, in der objektiven Überforderung des Arbeitnehmers liegen. In dem jetzt vom Hessischen Landessozialgericht entschiedenen

Lesen