Eine von einer regionalen Verkehrsgesellschaft gegen einen bei einer Sub-Subunternehmerin beschäftigten Busfahrer wegen Handynutzung verhängte lebenslange Fahrersperre ist nach Ansicht des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf marktmissbräuchlich und damit unzulässig.
Die beklagte Verkehrsgesellschaft wurde daher vom OLG Düsseldorf verurteilt, gegenüber der
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