Busse

Der Busfahrer – und sein Handy

Eine von einer regionalen Verkehrsgesellschaft gegen einen bei einer Sub-Subunternehmerin beschäftigten Busfahrer wegen Handynutzung verhängte lebenslange Fahrersperre ist nach Ansicht des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf marktmissbräuchlich und damit unzulässig.

Die beklagte Verkehrsgesellschaft wurde daher vom OLG Düsseldorf verurteilt, gegenüber der

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RIBAS – und die Pflicht des Busfahrers zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

Schließt ein Busunternehmerin des öffentlichen Nahverkehrs mit ihrem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz des sog. RIBAS-Systems auf ihren Fahrzeugen, das elektronisch Fahrereignisse auswertet und die Busfahrer durch eine Warnleuchte über hochtouriges Fahren, Leerlaufzeitüberschreitungen, scharfes Bremsen, überhöhte Beschleunigung und Geschwindigkeitsüberschreitungen

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Arbeitszeitunterbrechung im Linienbusverkehr

Vorab festgelegte und geplante Arbeitszeitunterbrechungen im Linienbusverkehr sind keine Wartezeiten.

Dies entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg für den Manteltarifvertrag Privater Kraftomnibusverkehr in Baden. Nach § 8.2 Unterpunkt 3 des MTV sind „Arbeitsbereitschafts- und Wartezeiten bis zur Dauer von 3 Stunden

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Ein Busfahrer unter Drogen

Einem Busfahrer, der während des Dienstes Drogen konsumiert, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen.

So das Arbeitsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines Busfahrers der BVG, der gegen seine außerordentliche Kündigung geklagt hatte. Der Busfahrer war während seines

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