Das „Halten“ eines Handys setzt nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus. Ein zwischen Ohr und Schulter eingeklemmtes Mobiltelefon kann zu einem Bußgeld führen. Das steht auch mit dem Zweck der Straßenverkehrsordnung in Einklang.
So hat das Oberlandesgericht Köln in
Artikel lesen





