Eine Fahrtenbuchauflage kann wegen unzureichender Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldbehörde rechtswidrig sein. So hat aktuell im Streit um eine Fahrtenbuchauflage das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster der Klage einer Fahrzeughalterin aus dem Rhein-Erft-Kreis in zweiter Instanz stattgegeben: Mit dem Pkw der Fahrzeughalterin wurde am 25. Dezember 2021 die zulässige Höchstgeschwindigkeit
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