Gefangenenentlohnung in Rheinland-Pfalz

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Vergütung von freiwillig arbeitenden Strafgefangenen in Rheinland-Pfalz nicht zur Entscheidung angenommen, nach der die nicht-monetäre Vergütungskomponente ersatzlos wegfiel.

Diese nicht-monetäre Vergütungskomponente wurde bis zur Neuregelung zusätzlich zur monetären Vergütungskomponente unter anderem

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Amtsgericht

Störerhaftung des Internetproviders

Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann von einem Rechteinhaber als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. In die im Rahmen

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Ein Dienstposten – mehrere Besoldungsgrupen

Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich eines Konkurrentenstreits die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung (sogenannte Topfwirtschaft im dienstrechtlichen Sinne) konkretisiert:

Eine Dienstpostenbündelung ist nur zulässig, wenn für sie ein

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Bundesfinanzhof

Keine häusliche Arbeitsecke

Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung

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Fristfax bis 23:40

Bei Einlegung von Verfassungsbeschwerden hat regelmäßig die erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einkalkuliert. Dieser Sicherheitszuschlag gilt auch für die Faxübersendung nach Wochenenden oder gesetzlichen

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Berufungsfax um 23:59 Uhr

Zeichnet das Telefaxgerät eines Berufungsgerichts nur dem Beginn eines Faxempfangs auf – und auch diesen nicht sekundengenau, so ist für die Prüfung der Rechtzeitigkeit des Eingangs nicht auf den letztmöglichen Zeitpunkt abzustellen, sondern auf den für den günstigsten möglichen Zeitpunkt.

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