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Das Call-Center als Handelsvertreter

Nach § 84 Abs. 1 HGB ist Handelsvertreter, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Auftraggeber eines Call-Centers und die Haftung

Wird ein Call-Center von einem Versicherungsunternehmen beauftragt, Kunden telefonisch zum Abschluss eines Versicherungsvertrages mit diesem Unternehmen zu veranlassen, hat das Versicherungsunternehmen für Wettbewerbsverstöße, die das Call-Center anlässlich dieser Telefongespräche begangen hat, nach den Vorschriften über die Beauftragtenhaftung wettbewerbsrechtlich auch dann

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